BMW des Freundes zu Schrott gefahren
Die beiden Freunde trafen sich vor Gericht wieder
Nach dem gemeinsamen Besuch eines Festes Ende April 2013 bot ein 32-jähriger BMW-Fahrer seinem Freund in den Morgenstunden an, bei ihm zu übernachten. Während er selbst noch auf dem Fest blieb, ging der 19-jährige Freund, ausgestattet mit dem Code für das Garagentor, nach Hause.
In der Garage, durch die man in das Wohnhaus gelangt, entdeckte der 19-Jährige den BMW 520, die Autoschlüssel lagen auf einem Bord daneben. „Es wär´ schon cool damit zu fahren“, ging es dem leicht alkoholisierten Lehrling, der selbst keinen Führerschein besitzt, durch den Kopf. Er setzte sich hinein und fuhr los.
In Kirnberg raste er viel zu schnell über eine Bodenwelle, kam ins Schleudern, dann brach der Wagen aus. „Wie hat das Auto nach dem Unfall ausgesehen?“, wollte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger im Prozess gegen den 19-Jährigen wissen. „Schiach“, bestätigte der Beschuldigte den Totalschaden des Fahrzeuges, das er ohne Erlaubnis in Betrieb genommen hatte. Selbst zog er sich bei dem Unfall Wirbelbrüche zu, weswegen er nach wie vor im Krankenstand ist. Den Wert des Fahrzeuges in Höhe von 6.000 Euro hat der, wegen Körperverletzung vorbestrafte Bursche noch vor der Verschrottung des Wagens gutgemacht.
Grünberger verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zusätzlich verpasste er ihm eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro und ordnete die Verlängerung der Bewährungshilfe an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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