Der Bezirk ist voller Denkmäler der Natur
BEZIRK MELK. Kennen Sie die Stieleiche in Bischofstetten, die sechs Efeustöcke, die sich an der Filialkirche St. Anna im Felde (Pöggstall) in die Höhe hangeln oder den Teufelstein in Marbach? Es sind Schätze der Natur, die in unserer Heimat schlummern. Insgesamt beherbergt der Bezirk Melk 43 Naturdenkmäler, die oft viel zu wenig Beachtung finden. Die Bezirksblätter stellen diese Juwele ab sofort in einer Serie vor.
Bäume, Felsen und Höhlen
Als Naturdenkmäler gelten laut NÖ Naturschutzgesetz natürlich entstandene Landschaftselemente, etwa Felsnadeln, Bäume oder Höhlen. Um ein Naturgebilde zum Denkmal zu erklären braucht es ein Gutachten eines Amtssachverständigen. "Natürlich wird auch Kontakt mit dem Grundeigentümer aufgenommen, da Entschädigungsansprüche entstehen können", erklärt Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner.
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"Grundsätzlich kann jede Person anregen, ein Naturgebilde zum Naturdenkmal zu erklären", so Haselsteiner weiter. In der Praxis geschehe das meist durch Umweltvereine oder Sachverständige. Die Pflege obliegt dem Eigentümer, es sei denn, so Haselsteiner: "Gehen die Aufwendungen über den normalen Erhaltungsaufwand hinaus, dann trägt das Land die Kosten."
Helfen Sie mit und schicken Sie uns ein Foto eines Naturdenkmals. Eine Liste finden Sie auf meinbezirk.at/naturdenkmal
Zur Sache
Die Naturschutzbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) kann nach § 12 NÖ Naturschutzgesetzgesetz 2000 besondere Naturgebilde mit Bescheid zum Naturdenkmal erklären. Dafür wird ein Gutachten eines Amtssachverständigen eingeholt. Es wird natürlich auch Kontakt mit dem Grundeigentümer aufgenommen, da hier Entschädigungsansprüche entstehen können.
Laut NÖ Naturschutzgesetz ist ein Naturdenkmal ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.
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