Alkolenker verurteilt
Mit 3,11 Promille in den Rollstuhl

- Staatsanwältin Barbara Kirchner
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
BEZIRK. Schwerste Verletzungen erlitt ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Melk, als er mit 3,11 Promille Alkohol im Blut bei der Autobahnabfahrt in Melk einen folgenschweren Unfall hatte, bei dem sich auch einer seiner beiden Insassen einen Schlüsselbeinbruch zuzog, weshalb der Fahrzeuglenker in St. Pölten vor Gericht landete.
Reumütig und geständig
„Mein Mandant wird sich reumütig und umfassend geständig zeigen“, erklärte Verteidiger Thomas Trixner, er könne sich allerdings weder an den Abend, die Nacht, noch an den Unfall selbst erinnern. Auch für die starke Alkoholisierung habe der Fahrzeuglenker keine Erklärung, so der Anwalt. Der Beschuldigte gehe davon aus, dass er nach so viel Alkohol eigentlich bewusstlos hätte sein müssen.
Im Rollstuhl sitzend und mit stark eingeschränktem Sprechvermögen, beides sind Konsequenzen seiner Wahnsinnsfahrt, versuchte der bislang unbescholtene Mann zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner Stellung zu nehmen. Wenn er am Wochenende weggehe und vorhabe, Alkohol zu trinken, lasse er sich normalerweise mit einem Fahrzeug abholen und fahre dann mit einem Taxi wieder nach Hause. Das bestätigte auch die Mutter des Angeklagten, die ergänzte, dass ihr Sohn am 18. August dieses Jahres eigentlich gar nicht weggehen wollte. Warum er sich schließlich doch mit seinem Audi A5 auf die nächtliche Tour machte, konnte selbst der Beschuldigte nicht erklären.
Zeugen selbst alkoholisiert
Als zwei völlig unbrauchbare Zeugen entpuppten sich jene beiden Männer, die im Fahrzeug des 35-Jährigen saßen, als es um 7.30 Uhr in der Früh zu dem Unfall kam. Ihren Aussagen entnahm der Richter, dass sie zum Unfallzeitpunkt vermutlich selbst so stark alkoholisiert waren, dass sie kaum etwas zur Wahrheitsfindung beitragen konnten.
Für den Schlüsselbeinbruch forderte Opfervertreter Marc Gollowitsch Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro, der Arbeitgeber des Opfers, vertreten durch Philipp Zeidlinger, verlangte 5.345 Euro für die Entgeltfortzahlung ihres Leasingarbeiters.
"Bestraft für's Leben"
„Das Auto ist ein Wahnsinn! Wie da jemand lebend herauskommt, ist unvorstellbar“, meinte der Richter mit einem Blick auf die vorgelegten Bilder. Er verurteilte den Alkolenker rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten (3 Jahre Probezeit) und entsprach den Forderungen der Privatbeteiligtenvertreter. Dass der Beschuldigte bereits vor der Inbetriebnahme des PKWs mit dem Alkoholkonsum rechnete, könne man ihm nicht nachweisen. Den Entschluss zu fahren habe er vermutlich erst im massiv alkoholisierten Zustand gefasst. Bestraft sei er darüber hinaus vor allem durch die eigenen Verletzungen und die hohen Kosten, die noch auf ihn zukommen werden.




Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.