Mostviertel
Mostviertel: Freispruch nach Sex mit 13-Jähriger
Im Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen einen 21-jährigen Mostviertler reduzierte sich das Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft, das ihm im Falle eines Schuldspruchs wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen drohte, auf ein Strafmaß von maximal drei Jahren für das Überlassen von zwei Joints an Minderjährige.
MOSTVIERTEL. Während sich der Beschuldigte zu den ihm angelasteten acht Vergehen unter anderem auch wegen Körperverletzung, pornografischer Darstellung Minderjähriger, sowie Diebstahls schuldig bekannt hatte, bestritt er vehement, dass er gewusst habe, dass seine Sexpartnerin noch keine 14 Jahre alt gewesen sei.
Zwei Monate Beziehung
Knapp zwei Monate dauerte die Beziehung des Mostviertlers mit der 13-Jährigen, die bereits zuvor auch sexuelle Kontakte zu anderen Männern hatte, von denen zwei bereits verurteilt wurden. Sie habe behauptet, sie sei bereits 14 Jahre und wie der Schöffensenat feststellte, sah das Mädchen auch älter aus, als es war. Natürlich hätten die Eltern von der sexuellen Beziehung gewusst, so der Beschuldigte. Der Vater habe sogar gebeten, etwas leiser dabei zu sein, wenn sie sich im Zimmer des Mädchens vergnügten. Sie hätten ihrer Tochter auch nahe gelegt, einen Gynäkologen aufzusuchen und an Verhütung zu denken, rechtfertigte er sich.
Die Eltern dagegen erklärten, sie hätten den Burschen sehr wohl dahingehend informiert, dass die Tochter noch minderjährig sei. Wie der vorsitzende Richter Markus Grünberger in der Urteilsbegründung betonte, dürften die Eltern jedoch ihre Verantwortung auf den 21-Jährigen abgeschoben haben.
„Wir haben Ihnen im Zweifel Glauben geschenkt“,
meinte Grünberger, zumal es keine Beweise dafür gebe, dass der Mostviertler das wahre Alter des Mädchens kannte. Darüber hinaus habe Verteidigerin Ulrike Koller auf Widersprüche in den Aussagen des Mädchens hingewiesen, was an deren Glaubwürdigkeit zweifeln ließ. Von dem Hauptvorwurf wurde der Bursche daher freigesprochen.
Weisung für Psychatrie
Milderungsgründe führten schließlich hinsichtlich der weiteren Anklagepunkte auch nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr mit dreijähriger Probezeit, für die Bewährungshilfe angeordnet wurde. Ergänzend erhielt der Beschuldigte die Weisung für eine Psychotherapie. Sowohl Koller, als auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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