Kochbücher statt Speisekarten

- Für Wirt Dietmar Riedl-Schöner (re.), hier mit Restauranttester August Teufl, machen Allergen-Verweise auf Speisekarten durchaus Sinn.
- Foto: Schrittwieser
- hochgeladen von Christian Trinkl
Nach der Ungewissheit beim Nichtraucherschutz droht den Gastronomen schon das nächste Unheil.
Unter Niederösterreichs Wirten herrscht Unruhe. Ab 15. Dezember müssen laut EU-Verordnung auf den Speisekarten alle Inhaltsstoffe, welche Allergien auslösen können, angeführt werden.
Für viele Wirte ein bürokratischer Wahnsinn, alleine die umzusetzende "VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" hat 46 Seiten. Die Bezirksblätter haben Wirte und Kunden im Bezirk Melk befragt, was sie von der Kennzeichnungspflicht halten.
Gabriele Deisel aus Nöchling hält die neue EU-Verordnung für unnötig. "Wenn man Allergien auf bestimmte Inhaltsstoffe hat, weiß man das doch selbst. Meine Tochter verträgt keinen Sellerie. Sie meidet in Gasthäusern Wildgerichte, denn da ist meistens Sellerie drin", ist Gabriele Deisel überzeugt.
Skeptisch ist Bärenwirt-Geschäftsführer Erich Mayerhofer. "Die Verordnung wird machbar sein müssen. Trotzdem kochen wir lieber individuell als ein Packerl aufzuschneiden", so Mayerhofer. Die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels möchte Herta Stöckl aus Ybbs natürlich kennen. "Mir reicht es aber, wenn mir das Personal Auskunft über die Zutaten geben kann", erklärt Herta Stöckl. Für Wirt Dietmar Riedl-Schöner ist eine Kennzeichnung auf Speisekarten denkbar. "Alle Inhaltsstoffe zu vermerken, wird schwierig. Das wäre dann ein Buch und keine Speisekarte. Aber Symbole auf den Karten, wenn Gluten oder Allergieauslöser enthalten sind, kann ich mir durchaus vorstellen", meinte der Manker Wirt abschließend.
Zur Sache
Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union: Bestimmte Zutaten oder andere Stoffe oder Erzeugnisse, die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden und darin verbleiben, können bei manchen Menschen Allergien und Unverträglichkeiten verursachen, die teilweise die Gesundheit der Betroffenen gefährden. Es ist wichtig, dass die Verbraucher Informationen zum Vorhandensein von Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfen, sonstigen Stoffen oder von Erzeugnissen, bei denen wissenschaftlich belegt ist, dass sie Allergien verursachen können, erhalten.
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