Bezirk Melk: Sohn rasierte Mutter im Suff die Haare ab
19-Jähriger erzwang durch diverse Aktionen Geld für Alkohol von seiner Mutter
BEZIRK. Seit Sommer 2017 sollen sich die Übergriffe eines 19-Jährigen gegen seine Mutter aus dem Bezirk Melk gehäuft haben. Am Landesgericht St. Pölten gestand der unbescholtene Bursche: „Ja, ich habe meiner Mutter im Rausch die Haare abgeschnitten!“
Im Prozess bekannte sich der Arbeitslose zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner auch schuldig, dass er seine Mutter mehrmals etwa eine Stunde lang eingesperrt habe, damit sie ihm Geld für Alkohol gebe. Mit dem Geld aus seiner Mindestsicherung in Höhe von rund 200 Euro konnte er seinen Alkoholbedarf nicht finanzieren. Er habe bereits mit acht Jahren zu trinken begonnen und 2011 landete er in der Psychiatrie, wo er medikamentös wegen seiner Aggressionen behandelt worden sei.
"Sie hat sich nie um mich gekümmert"
Auf die Frage von Richter Markus Grünberger nach dem Grund seiner Übergriffe auf seine Mutter, meinte der Beschuldigte unter anderem: „Sie hat sich nie gekümmert um mich!“ Auch sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Als er sie eines Nachts weckte und sie bat, in sein Zimmer zu kommen, überkam ihn wieder die Wut. Er griff zu einem Rasierer und wollte seiner Mutter die Haare abrasieren. „Meine Mama wehrte sich mit Händen und Füßen“, schilderte er. So habe er sie an den Schultern gepackt, zu Boden gedrückt und an einer Seite ihres Kopfes die Haare geschnitten. „Im Vollrausch“, wie Gerichtsgutachter Dietmar Jünger diagnostizierte. Nach Berechnungen des Psychiaters könne man sogar bei der angegebenen Alkoholmenge in Relation zum Körpergewicht des Mannes von fünf Promille ausgehen. Zum Tatzeitpunkt sei der Beschuldigte daher nicht zurechnungsfähig gewesen.
Er habe sich nach den Vorfällen freiwillig einer Suchtberatung unterzogen und absolviere derzeit ein Antiaggressionstraining, bekundete der Angeklagte seinen Willen zur Besserung. Grünberger knüpfte daher an sein Urteil mit einem Jahr bedingt auch die Weisung zur Fortsetzung des Antigewalttrainings und ordnete Bewährungshilfe an (nicht rechtskräftig).
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