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Matura – Urlaub – und dann?

Mitversicherung nach der Matura | Foto: www.shutterstock.com

NÖ Gebietskrankenkasse rät: Mitversicherung checken

Matthias hat es geschafft: Die Matura ist bestanden, die Maturareise vorbei, in zwei Monaten beginnt er seinen Präsenzdienst. Eva ist auch überglücklich: Reifeprüfung mit Auszeichnung, jetzt genießt sie den Sommer, bevor es im Herbst mit dem Studium losgeht.

Tausende junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben die Matura in der Tasche und tauchen ein in ein neues Leben. Wie es künftig mit dem Krankenversicherungsschutz ausschaut, erklärt Wolfgang Marchart, Service-Center-Leiter der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in Mistelbach: „Solange Familienbeihilfe bezogen wird, sind Jugendliche auch nach ihrem 18. Geburtstag automatisch mit den Eltern mitversichert. Wer keine Familienbeihilfe mehr bekommt und noch keine eigene Krankenversicherung hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen länger bei den Eltern mitversichern lassen.“

Mitversicherung beim Studium

Wer nach der Matura zu studieren beginnt, ist - so lange Familienbeihilfe bezogen wird - kostenlos bis zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert. Marchart: „Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr, benötigt die NÖGKK eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis.“ Im zweiten Abschnitt des Studiums wird ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung benötigt. Ab einem Masterstudium genügt die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.

Mitversicherung während der Jobsuche

Wer nach der Matura auf Jobsuche geht und nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, kann sich bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichern lassen. Die NÖGKK benötigt dafür das Maturazeugnis und eine Bestätigung über das Vorliegen der Erwerbslosigkeit. Marchart: „Die Mitversicherung beginnt mit dem Datum des Maturazeugnisses. Wenn das Zeugnis beispielsweise am 29. Juni 2017 ausgestellt wurde, gilt die Mitversicherung längstens bis zum 29. Juni 2019.“

Wer zwischenzeitlich einen Ferialjob hat, ist für diesen Zeitraum selbst versichert. Nimmt man einen geringfügigen Job an - das heißt der Verdienst liegt unter 425,70 € pro Monat - bleibt die Mitversicherung bestehen.

Mitversicherung vor und nach dem Präsenzdienst

Auch für die Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst ist es ratsam, eine Mitversicherung auf Grund von Erwerbslosigkeit zu beantragen. „Auch hier gilt die Mitversicherung ab dem Datum des Maturazeugnisses für längstens 24 Monate. Der Zeitraum des Präsenz- oder Zivildienstes verlängert diesen Zeitraum nicht“, so Marchart.

Alle erforderlichen Anträge liegen in der NÖ Gebietskrankenkasse bereit bzw. stehen zum Download auf der Homepage www.noegkk.at zur Verfügung.

NÖGKK-Service-Center Mistelbach
Adresse: 2130 Mistelbach, Roseggerstraße 46
E-Mail: mistelbach@noegkk.at
Versichertenhotline: 050 899-6100
Internet: www.noegkk.at

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