Affäre eines 66-jährigen mit jungem Mädchen aufgedeckt
Mit der Oma hatte er eine Lebensgemeinschaft, mit ihrer Enkelin (17) eine Affäre
BEZIRK (mr). Seit 2004 lebte der Pensionist mit einer Oma in Lebensgemeinschaft, seit ihr 2008 die Obsorge für eine 1995 geborene Enkelin übertragen wurde, lebten sie zu dritt im selben Haushalt.
Vergewaltigungsanklage
Staatsanwältin Daniela Temsch legte dem Pensionisten zur Last, mit dem Mädchen im Jahr 2012 geschlechtlich verkehrt zu haben, am Nationalfeiertag soll er sie sogar gewaltsam zu sog. beischlafsähnlichen Handlungen gezwungen haben. Dies vertraute das Mädchen einer Psychologin an, Ende November klickten die Handschellen, seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Affäre ja – Gewalt nein
Letzte Woche gestand der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Affäre mit der Schülerin, bestritt aber vehement Gewalt angewendet zu haben.
Teilbedingte Haftstrafe
Ein Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg (Vorsitz: Franz Furtner) ging zu seinen Gunsten davon aus, dass er die Schülerin nicht gewaltsam zum Sex genötigt hat, verurteilte ihn aber wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoriätsverhältnisses zu einer 15-monatigen Haftstrafe. Da der Vollzug von 13 Monaten zur Bewährung ausgesetzt wurde und er zwei Monate bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde der Pensionist entlassen – der Haushalt der Oma bleibt jedoch für immer verschlossen. Rechtskräftig!
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