Gewalt gegen Kinder: Freispruch für Mann
Anklage wegen jahrelanger Gewaltausübung in Luft aufgelöst. Verleumderische Zeugenaussagen im Raum.
MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Ein an Widersprüchen bemerkenswerter Strafprozess ging für einen dreifachen Vater (34 J.) mit einem glatten Freispruch zu Ende. Die angeklagte Gewaltausübung soll sich zwischen Juni 2009 und Juni 2012 ereignet haben, zunächst in einer Ortschaft im Bezirk Gänserndorf und später in einer Ortschaft der Großgemeinde Mistelbach.
Bemerkenswert ist, dass die Frau nach mehr als achtjähriger Ehe eine einvernehmliche Scheidung anstrebte, der der Angeklagte im September 2012 zustimmte. Vereinbart waren eine gemeinsame Obsorge, ein Besuchsrecht an jedem zweiten Wochenende und ein großzügiges Ferienbesuchsrecht für drei Kinder (zwei Knaben, heute 9 bzw. 7 Jahre, und ein 5-j. Mädchen).
Kaum war die Scheidung rechtskräftig, hagelte es Anzeigen: Die Knaben sollten jahrelang geprügelt, ja sogar vom Vater gemeinsam mit dessen Mutter sexuell missbraucht und die Exgattin gefährlich bedroht worden sein.
Bemerkenswertes aus der Begründung des Vorsitzenden zum Freispruch: "Die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen (Anm. d. Red.: Mutter und mütterliche Großmutter) ist deutlich herabgesetzt." "Die Kinder waren ohne Zweifel massiven Manipulationen ausgesetzt." Zur Aussage eines Sohnes: "Dem wurde zweifellos etwas eingetrichtert." Abschließend: "Weit entfernt von einem Schuldspruch." Rechtskräftig!
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