Corona-Lockerungen
Neue Besuchsregeln für Krankenhaus
Ab Freitag, 15. 4. gelten im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf neue Besuchsregelungen.
MISTELBACH. Die Corona-Fallzahlen gehen langsam zurück und auch die Corona-Ampel des Bundesministeriums steht für Niederösterreich nach einigen Monaten wieder auf orange. Darauf reagiert die Kollegiale Führung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf.
Ab Freitag, 15.04.2022 gelten folgende Besuchsregelungen im Landesklinikum:
- Ein/e BesucherIn pro Tag pro PatientIn
- 3G-Regelung: Genesen, geimpft oder getestet (PCR-Testergebnis nicht älter als 72 Stunden, Antigentest einer befugten Stelle nicht älter als 24 Stunden)
- Höchstens zwei Personen pro Tag zur Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen (z.B.: ältere gebrechliche Person, Demenz, Blinde, …) und zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger PatientInnen.
- Höchstens eine Person zur Begleitung bei Untersuchungen während der Schwangerschaft und zum Besuch nach einer Entbindung
- Ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
- Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht bei der Begleitung zur Entbindung. Weitere begründete Ausnahmen können ausschließlich nach Absprache mit der ärztlichen Direktion der Klinik vereinbart werden.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Klinikum weiterhin verpflichtend!
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