Sechs Monate Haft für Alkolenker
20-Jähriger ohne Führerschein: Schwerer Verkehrsunfall mit 2,16 Promille.
WILFERSDORF/KORNEUBURG (mr). Völlig zu Recht bezeichnete der Richter den Angeklagten als "tickende Zeitbombe mit einem Alkohol- und Suchtgiftproblem". Trotz seiner Jugend zieren bereits fünf Eintragungen sein Vorstrafenregister (teils wegen Körperverletzungen, teils nach dem Suchtmittelgesetz) und eine Verwaltungsstrafe wegen einer Alkofahrt ohne Führerschein.
Davon unbeeindruckt entwendete er am 5. September seinem Vater die Schlüssel seines PKW, nachdem er sich zuvor am Bezirkswinzerfest in Poysdorf mit Sturm voll zugeschüttet hatte. In Gesellschaft eines Zechkumpans machte man sich auf die Reise, beide "wollten noch was erleben." Einen Führschein hatte er freilich nicht, demnach auch keine ausreichende Fahrpraxis.
Kurz nach 20 Uhr kam es zum Supergau: dem Streifkontakt mit einem PKW samt Anhänger folgte ein Frontaler mit einem entgegenkommenden PKW. Dessen Lenkerin war schwer verletzt (Lendenwirbel-, Brustbeinbruch und mehrere Rippenbrüche), der Alkolenker musste mit der Bergeschere befreit werden. Er verweigerte zwar einen Alkotest, musste jedoch im Krankenhaus operiert werden (Oberschenkelbruch), wo sich in einer Blutprobe gut eine Stunde nach dem Unfall 2,16 Promille Alkohol fanden. Die jeweiligen Beifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon.
Wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen fasste der jugendliche Erwachsene eine unbedingte sechsmonatige Haftstrafe aus. Dazu kommen noch zwei Monate Haft wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung, diese Strafe hat er bislang noch nicht angetreten. Nicht rechtskräftig, Staatsanwalt und Angeklagter beanspruchten Bedenkzeit.
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