Trotz kommender Regentage
Waldbrandgefahr im Bezirk Mistelbach

- Die Waldbrandschutz-Verordnung ist in Kraft. SYMBOLFOTO.
- Foto: toa55 (YAYMicro)/panthermedia.net
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit der letzten Monate besteht im Bezirk Mistelbach eine erhebliche Waldbrandgefahr. Auch die kommenden Regentage bringen keine Entwarnung.
BEZIRK MISTELBACH. Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hat daher eine Verordnung erlassen, die jegliches Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und dessen unmittelbaren Gefährdungsbereich verbietet.
Die Gefahr von Waldbränden
Jährlich vernichten Waldbrände weltweit riesige Waldflächen. Auch in Österreich kommt es immer wieder zu Bränden, die in Trockenperioden erhebliche Schäden anrichten.

- Der Waldbrand vor einer Woche in Schwarzau im Gebirge, im Rax-Gebiet, (Bezirk Neunkirchen) wurde durch ein defektes Fahrzeug ausgelöst.
- Foto: Santrucek
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Neben Gefahren für Erholungssuchende und Anrainer entstehen große Schäden an Waldbeständen und der Umwelt. Waldbrände beeinträchtigen das Klima, die Luftqualität, den Wasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig.
Wie kann man Waldbrände verhindern?
Viele Menschen sind sich der Risiken nicht bewusst, die ihr Verhalten im Wald mit sich bringen kann. Daher ist es wichtig, einige grundlegende Regeln zu beachten:
- Kein offenes Feuer im Wald oder in der Nähe!
- Nicht rauchen im Wald!
- Keine Zigarettenreste aus dem Auto werfen!
- Zufahrtswege für die Feuerwehr freihalten!
- Autos mit heißem Katalysator nicht auf trockenem Gras abstellen!

- Der Regen Mitte März hat die bedrohlich größer werdende Waldbrandgefahr zumindest vorläufig etwas eingedämmt.
- Foto: Bernhard Schabauer
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Was tun im Brandfall?
Falls Sie einen Brandherd entdecken, sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Kann ich den Brand selbst löschen?
Kleine Bodenfeuer können mit Zweigen ausgekehrt oder mit Erde und Sand erstickt werden.
Keine hektischen Bewegungen machen, um Funkenflug zu vermeiden.

- Der Waldbrand am Obersberg hinterließ viel zerstörte Natur.
- Foto: Santrucek
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2. Sofort melden!
Auch wenn es so aussieht, als sei das Feuer gelöscht, muss es beobachtet werden. Die Feuerwehr (Notruf 122) und der Waldbesitzer sind umgehend zu informieren.
Bei der Meldung sind folgende Informationen wichtig:
- Ort des Brandes (markante Punkte zur Orientierung angeben)
- Art des Feuers (Bodenfeuer, Vollbrand, betroffener Baumbestand, Windverhältnisse)
- Gefahren für Menschen oder Sachwerte
- Eigene Personalien angeben

- Lokalaugenschein nach dem verherenden Waldbrand vergangener Woche mit Schwarzaus Bürgermeister Peter Lepkowicz.
- Foto: Santrucek
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Standort des Meldenden, falls die Feuerwehr weitere Hinweise benötigt oder eine Abholung erforderlich ist.
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