Was bedeutet Kirchenrecht?
Um sich ein Bild von einem Recht zu machen, muß man Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelwerke zu verstehen. Diese vorgenannten (siehe oben) dienen einer jeweils bestimmten Sache. Wo mehrere Menschen in einer Gesellschaft miteinander in Frieden leben können, bedarf es dieser erwähnten Regelwerke. Die jeweiligen "Regeln" sind jeweils nur für den Lebensraum in dem sich die Gesellschaft befindet gültig (Bürgerliches Gesetzbuch, Verfassung ect.)
Daher: Religion und "Gesellschaftsordnung" MUSS strikt getrennt betrachtet werden. Kirchenrechte und ähnliche Rechte von anderen Organisationen und Gemeinschaften dürfen nie mit den derzeit gültigen Regeln der Gesellschaft (Gesetze, Verordnungen und Regelwerke) in Kollision geraten! Wenn Eine Regierung ausnahmen macht, (KIRCHENRECHT) darf es nicht verwunderlich sein, wenn sich andere Gruppierungen und Gemeinschaften sich auch auf diese "Ausnahmen" berufen! Ich bin davon überzeugt, dass Drohungen und Sanktionen bezüglich "sich nicht in die national Gesellschaftsordnung" einzufügen, ZAHNLOS werden. Die Haltung unserer Regierung (katholische Kirche und ÖVP) als Kooperationsgemeinschaft zu praktizieren, ist ein fataler Fehler. Ich bin selbst gläubig und kann eindeutig zwischen meinem innersten Glauben und den nationalen Gesetzen differenzieren. Glaube ist was fiktives (persönliches) und Gesellschaft ist die Allgemeinheit betreffend. In diesem Satz sollte jeder erkennen, dass Glaube und Gesellschaftsordnung NIE gemeinsam in einen Topf geworfen werden darf. Wenn das erkannt wird, dann kann man auch losgelöst von "Glaubensidiologien" handeln (Parlamentsarbeit.....Gesetze, Verordnungen, usw...)!
ICH BEZIEHE MICH NICHT AUF DIE DERZEITIGEN DISKUSIONEN ÜBER UNTERSCHIEDLICHE ANSICHTEN VON TRADITIONEN, RITUALE UND GESETZE.
Hoffentlich wird bald erkannt, dass die halbherzige Haltung von einem Teil der Regierung nicht länger glaubwürdig sein kann!
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