Waldbrandgefahr steigt
Die Böden sind sehr trocken
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Im Bezirk Neunkirchen gibt es 79.200 Hektar Waldfläche. Aufgrund der aktuellen Wettersituation steigt die Waldbrandgefahr. Von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen wurde bereits die neue Waldbrand-Verordnung kundgegeben.
Waldbrand - Verordnung 2020
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, idF BGBl. I Nr. 102/2015, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und ist bis 31. Oktober 2020 gültig.
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