Bergsport bedeutet Verantwortung
Leichtsinnige gefährden andere Kletterer
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Bergsport bedeutet auch eine gehörige Portion Verantwortung. Das sehen manche "Könner" leider ganz anders.
Vor allem die Hohe Wand ist aufgrund der Wien-Nähe stark frequentiert. Leider verhalten sich einige schwarze Schafe beim Begehen der Klettersteige grob fahrlässig und riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch die Sicherheit anderer.
Obwohl gerade im ÖTK-Klettersteig, vormals als HTL-Steig bekannt (Schwierigkeit D/E), immer wieder Kletterer in Bergnot geraten, wagen sich "Könner" auch hier nur mit Helm, aber ohne Klettersteigset in den fordernden Sportklettersteig.
Argument: "Ich kann das"
Das selbe Bild zeigt sich bedauerlicherweise im Gebirgsvereinssteig und im Wildenauer. Die Bezirksblätter-Redaktion hat mehrmals solche "Sportler" zur Rede gestellt. Warum sie ihr Leben riskieren? "Ich gehe den Steig so oft; ich kann das", kam wiederholte Male als Antwort. Was diese Kletterer nicht gerne hören: im Falle eines teils weit über 100 m langen Sturzes ist ihnen nicht mehr zu helfen. "Und wenn sie fallen, ist die Chance groß, dass sie einen anderen mitreißen", so die kritische Stimme von Anton Kraushofer, der die Schutzausrüstung aus Prinzip verwendet: "Schließlich kann immer von oben ein Stein kommen; wenn dich der an er Hand trifft, lässt du automatisch los und fällst. Oder dir wird schwindlig und du stürzt."
Alpinpolizei ist machtlos
Der Alpinpolizei ist diese Form des Klettersteig-Begehens wohl bekannt; sie ist aber machtlos, wenn es an Vernunft mangelt. Denn es gibt keine Vorschrift, die das Verwenden einer Klettersteig-Ausrüstung vorschreibt. "Eine Untersagung der Begehung ist uns nicht möglich", so Gerhard Postl, Leiter der Alpinen Einsatzgruppe der Polizei.
Die rechtlichen Folgen
Nimmt ein Sportler in Kauf, dass er beim Sturz die Unversehrtheit anderer Klettersteiggeher riskiert, wird es strafrechtlich relevant. "Genauso wie bei allen anderen Fahrlässigkeitsdelikten mit Verletzungsfolgen", erklärt der erfahrene Alpinpolizist. Über den Zivilrechtsweg können diese Zeitgenossen – sofern sie den ungesicherten Sturz überleben – zu Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Zahlungen verdonnert werden.
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