Mit Pistole zum Maskenball – 1000 Schilling Strafe
Vor 50 Jahren am 25.03.1966 im Schwarzataler Bezirksboten.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Im Kreisgericht Wiener Neustadt mussten sich am 18. März der 22-jährige. Heinz K., sowie seine Mutter und Walter Z., alle aus Grünbach, vor LGR Dr. Holzer verantworten. Die Angeklagten wurden beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
Walter Z. wollte im Fasching einen Maskenball in Theresienfeld besuchen. Um dort als „Häuptling“ heldenhaft auftreten zu können und so einen Preis zu erringen, benötigte er auch eine Pistole. Er brachte in Erfahrung, dass Heinz K. im Besitz einer Waffe sei und begab sich in dessen Wohnung. Der Bursch war aber nicht zu Hause, und so ersuchte er die Mutter von Heinz K., ihm die Pistole leihweise zu überlassen. Die Frau folgte ihm die Waffe aus, ohne zu ahnen, welche Folgen dies nach sich ziehen würde.
Die drei Angeklagten wurden zu je 1000 Schilling Strafe verurteilt. Außerdem wurde der Verfall der Waffe ausgesprochen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.