Bezirk Neunkirchen
Zutritt zum AMS nur mit negativem Corona-Test
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ab 19. Mai müssen alle, die eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) betreten möchten, einen negativen Corona-Test oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen.
Das Arbeitsmarktservice macht von seinem Hausrecht Gebrauch und schreibt vor, unter welchen Umständen der Arbeitsuchende Zugang zu den AMS-Geschäftsstellen bekommt: "Die umfassenden Öffnungsschritte bringen ein Ansteigen der sozialen Kontakte und damit auch ein höheres Infektionsrisiko und davor möchten wir alle Beteiligten – Kunden und Mitarbeiter – bestmöglich schützen", erklärt AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Sven Hergovich.
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