Mitarbeiterin schoss ihre Chefin
Video überführte Diebin. Der beweisbare Schaden liegt bei 626 €, der tatsächliche soll in die 50.000 € gehen.
ENZENREITH. "Ich habe ihr vertraut, ihr und ihren Kindern Arbeit gegeben und dann das", erzählt die Unternehmerin Bettina Müller (Name v. d. Red. geändert) fassungslos. Die Betreiberin eines Handels für Gartengestaltung wurde von einer langjährigen Mitarbeiterin bitter enttäuscht.
Ein Jahr Rechtsstreit
Seit 2005 beschäftigte Müller eine Dame aus dem Raum Gloggnitz. Erst nach und nach fiel ihr auf, dass es bei den Abrechnungen Unstimmigkeiten gab. Um festzustellen, wer im Betrieb lange Finger machte, wurde eine Videokamera installiert: "Und da sah man wie Kunden mit Ware rausgingen." Die Einnahmen landeten aber nicht wie vorgesehen in der Kassa. Müller ging vor Gericht. Wegen der Zuständigkeitsfrage wurde der Fall vom Bezirksgericht Gloggnitz ans Landesgericht Wr. Neustadt abgetreten. Unterm Strich dauerte der Rechtsstreit daher ein gutes Jahr.
Nur ein Bruchteil beweisbar
Ein kleiner Triumph: Müller bekam Recht. Im Urteil wurden ihr 626,50 Euro zugesprochen. Die Unternehmerin ist sich aber sicher: "Dass ich das Geld nie sehen werde." Und der tatsächliche Schaden sei auch weit höher. Müller spricht von rund 50.000 €, die zwischen 2005 und 2014 an ihr vorbeigeschmuggelt worden wären. "Aber beweisen lässt sich nur der Schaden aus dem Video und von elf Testkäufen, die allesamt nicht in Ordnung waren", so die Geschäftsfrau.
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