Bezirke Eisenstadt/Neusiedl
"Betrüger wie aus dem Bilderbuch" verursachte 135.000 € Schaden
Grundsätzlich nicht zwider, eher sogar sehr sympathisch und gewieft, aber strotzend voller krimineller Energie! So die Typ-Beschreibung eines Online-Betrügers aus dem Bezirk Neusiedl durch den Staatsanwalt. Der dem Angeklagten 70 Fakten mit einem Gesamtschaden von 135.000 Euro vorwarf.
BEZIRKE EISENSTADT/NEUSIEDL. Zwei einschlägige Vorstrafen wegen Betruges stehen schon im Lebenslauf des Burgenländers, 37, der seit einem Jahr ohne Job und nach einer Insolvenz mit 70.000 Euro verschuldet ist. AMS-Unterstützung und Arbeitsunfall-Invalidenrente reichten ihm nicht. Deshalb befand sich der Mann, dem ein Erwachsenenvertreter zur Seite steht, permanent in Geldnot. Also machte er dort weiter, wo er relativ leicht an zusätzliche Euros kommen konnte. Mit fiesen „Online-Schwindel-Geschäften“.
„Betrüger wie aus dem Bilderbuch“
Der Staatsanwalt bezeichnete ihn als „Betrüger wie aus dem Bilderbuch“. Schilderte, dass er nach bewiesenen 11 Fakten den Beschuldigten vor acht Monaten festnehmen ließ. Nicht wissend, dass das erst die Spitze des Eisbergs war. Denn während der Burgenländer im Gefängnis saß, deckten Justiz und Polizei weitere 59 Delikte auf, die der Mann vor seiner Inhaftierung begangen hatte. Gesamtschaden: fette 135.000 Euro. Deshalb lautete die Anklage auf „teils gewerbsmäßig schweren Betrug“.
Vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt zeigte sich der 37-Jährige geständig. Bei Befragung durch Vorsitzende Mag. Karin Knöchl stelle sich heraus, dass der Beschuldigte Waren online geordert, dann aber eine Handy-Zahlung mit einem Trick vortäuscht hatte. Von der „Fake-Überweisung“ schickte er einen Screenshot an die nichtsahnenden Verkäufer, die daraufhin vertrauensvoll ihre Produkte, meist Elektrogeräte und Werkzeuge, zur Post trugen. Dafür aber niemals Geld sahen. Weil auf dem Foto lediglich ein vorbereiteter Bank-Transfer zu sehen war, den der Angeklagte nie mit der Taste „Enter“ bestätigte, sondern vor Durchführung einfach löschte.
4 Betrugsvarianten
Betrugsvariante 2: Der Beschuldigte überwies tatsächlich einen Betrag von einem seiner 11 Konten und übermittelte an Verkäufer eine „echte Zahlungs-Bestätigung“. Allerdings im Wissen, dass dieses Dokument wertlos ist. Denn auf seinen Bankverbindungen lag kein Geld, weshalb das Geldinstitut die eingereichte Überweisung nicht durchführte. Auch in diesem Fall bekamen die gutgläubigen Opfer keinen einzigen Euro. Betrugsvariante 3: Trat der Burgenländer selbst als Verkäufer auf, kassierte er zwar das Geld, verschickte aber keine Waren. Betrugsvariante 4: Einkäufe auf Lieferschein, deren Rechnungen er nie bezahlte.
Reue zeigend meinte der Mann vor dem Senat: „Die U-Haft war für mich der absolute Horror. Das hat mir gereicht. Nach meiner Entlassung gehe ich arbeiten, zahle meine Schulden zurück und mache gegen meine Kaufsucht eine Therapie!“ Nicht rechtskräftiges Urteil: „2 Jahre Haft, 16 Monate davon bedingt und Anordnung einer Bewährungshilfe!“ Da der Burgenländer die 8 Monate Gefängnis bereits abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung aus der Justizanstalt entlassen.
Erhebungen im Bezirk Neusiedl
Da der 37-Jährige, laut seinen Aussagen, ergaunerte Produkte vor allem an einen Geschäftsmann im Bezirk Neusiedl übergeben hat, laufen diesbezügliche Erhebungen der Kriminalpolizei noch. Denn der Abnehmer der "heißen Ware" habe ihm Geld dafür versprochen. Zu einer Zahlung sei es aber nicht gekommen.
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