Bezirk Neusiedl
Haftstrafe für Onkel wegen sexuellem Missbrauchs seiner Nichte (12)

Bei der zweiten Verhandlung wurde der Angeklagte Onkel zu einer Haftstrafe verurteilt. | Foto: Heigl
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Der 61-jährige Onkel wurde zu drei Jahren Haft und 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Obwohl er den Missbrauch an seiner 12-jährigen Nichte vehement bestritt. Denn der Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt glaubte dem Opfer.

BEZIRK NEUSIEDL AM SEE. Einmaligen Geschlechtsverkehr mit seiner Nichte gab der Angeklagte bei der ersten Verhandlung - wie berichtet - zu. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie damals bereits 16 Jahre alt war. Sexuelle Handlungen ab ihrem 12. Lebensjahr stellte der Onkel in Abrede. Er sei nur „väterlicher Freund“ gewesen.

"Viele Bussis dein Waschbär"

Eine Aussage mit schiefer Optik. Denn immerhin nannte der damals im Landesgericht Wien beschäftigte Burgenländer seine Nichte „Mauserl“ und sandte ihr „Liebesbotschaften“. Wie etwa „Viele Bussis dein Waschbär*“ (*Kosename wegen seines Bauchansatzes). Gefolgt von „Am Schönsten wäre es, alles gemeinsam zu erleben!“ Und im Anschluss an ein Gedicht „Es liebt dich dein Waschbär!“

Mein Ex-Mann war nie alleine

Von der Verteidigung des Beschuldigten als "Entlastungs-Zeugin" geladen wurde die Ex-Frau, die dem Schöffensenat erklären wollte, dass die Vorwürfe deshalb nicht stimmen können, „weil wir immer alles gemeinsam gemacht haben. Mein damaliger Mann war nicht alleine unterwegs. Ob im Garten, im Haus, in der Freizeit, beim Einkaufen. Wir haben auch gemeinsam in Wien gearbeitet und sind gemeinsam heimgefahren!“

Ex-Ehefrau erfuhr es im Saal

„Sie wollen behaupten, dass ihr damaliger Mann nie alleine war? Das ist doch unrealistisch und lebensfremd“, warf die Vorsitzende ein. Umso erstaunlicher dann die Aussage der Ex-Frau, in der sie dezidiert Sex zwischen ihrem Ex-Ehemann und der Nichte ausschloss. Denn der Angeklagte selbst hatte ja bereits einen Geschlechtsverkehr zugegeben. Ebenso verneinte sie alleinige Besuche der Nichte am Arbeitsplatz ihres Ex-Gatten. Doch auch das wurde vom Beschuldigten zugegeben und sogar von anderen Zeugen bestätigt.

Der Beschuldigte muss 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine sexuell missbrauchte Nichte bezahlen. | Foto: Heigl
  • Der Beschuldigte muss 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine sexuell missbrauchte Nichte bezahlen.
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"Ja. Ich war eifersüchtig"

Nicht glauben wollte sie, dass ihr Ex-Mann seine Nichte alleine mit dem Motorrad vom Bahnhof abgeholt hatte und es dort, bezeugt durch mehrere Schulfreundinnen des Mädchens, zu Küssen auf den Mund gekommen ist. Dann ließ die Ex-Frau aufhorchen, in dem sie der Richterin gegenüber zugab: „Ja. Ich war auf die Nichte eifersüchtig. Weil sie aufdringlich, kokett und aufreizend meinem Ex-Mann gegenüber war, immer seine Nähe suchte und damit offenbar provozieren wollte. Sie war vereinnahmend!“

Kein übliches Verhältnis, oder?

Auch weitere „Begebenheiten“ zwischen ihrem Ex-Partner und seiner Nichte wollte die Frau im Landesgericht Eisenstadt nicht wahrhaben. Schließlich fand sie auch die „Liebesbotschaften“ ihres Ex-Mannes an das Mädchen nicht überraschend. „Das ist doch kein übliches Onkel/Nichte-Verhältnis, oder? Das ist doch schon mehr?“, fragte die Vorsitzende. Aber selbst das stelle die Frau in Abrede, mit der Begründung: „Die haben sich auch in der Familienrunde Waschbär und Mauserl genannt!“ Normal fand sie zudem, dass die Nichte wusste, dass der Angeklagte beschnitten ist.

Affäre

Von der Verteidigung geladen wurde ebenso die zweite Ex-Ehefrau des Beschuldigten. Die als Zeugin erklärte: „Ich habe von der Anzeige der Nichte gegen meinen damaligen Ehemann gehört! Ich dachte, dass sie bei dem Sex damals älter war, also so 16 oder 17. Aber das ist ja alles passiert, bevor ich mit ihm zusammen war!“ Die Staatsanwältin beinahe sprachlos: „Und da haben sie nicht genauer nachgefragt?“ „Nein, das war vor unserer Zeit! Das war halt eine Affäre!“

3 Jahre Haft, 10.000 Euro Schmerzensgeld

Im Anschluss wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit die per Video aufgenommene Aussage des Opfers vorgespielt, ehe dann der Schöffensenat nach vier stündiger Verhandlung das Urteil fällte: „Schuldig!“ Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an seine Nichte verdonnert. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwältin noch Verteidiger eine Stellungnahme abgaben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Onkel missbrauchte 12-jährige Nichte und nannte sie "Mauserl"

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