Heisse Tipps NÖ
Das sind die Hundezonen Niederösterreichs 🐕
Der Hund - oft auch als bester Freund des Menschen bezeichnet - braucht viel Bewegung und Auslauf. Natürlich ist der Bewegungsdrang von Rasse zu Rasse unterschiedlich. In den Hundezonen in NÖ bewegen sich aber alle Hunde gern.
NÖ. Ob Dalmatiner, Golden Retriever oder Corgy - in den Hundezonen in Niederösterreich trifft man alle möglichen Hunderassen und natürlich ihre Besitzerinnen und Besitzer. Aber nicht nur in Hundezonen darf der Hund frei laufen.
🐕 Die Hundezonen in Niederösterreich
Auf der Map siehst du Hundezonen in deiner Nähe. Wenn du noch eine kennst, lass es uns gerne in den Kommentaren wissen.
Immer wieder werden auch in Niederösterreich neue Hundezonen errichtet, wie kürzlich in Velm (Bezirk Schwechat). Dort wurde auf 1000 m² eine neue Freilaufzone für Hunde eröffnet - wir haben berichtet. „Die Wünsche der Hundehalterinnen und Hundehalter sind bei uns angekommen“, so Stadtgärtnermeister von St. Pölten Robert Wotapek im Rahmen der Eröffnung einer neuen Hundezone in der Stadt. Damit auch die Hundezone allen ein optimales Freizeiterlebnis bieten kann, erinnert er an die wichtigsten „Spielregeln“: Rücksichtnahme auf die anderen Hundehalterinnen und Hundehalter, die Wiese sauber halten (Hundekot entsorgen) und das Graben von Löchern vermeiden. In der Hundezone gilt: Hundehalterinnen und Hundehalter haften für ihre Hunde.
Nicht nur in der Hundezone ist Freilauf gestattet
Nach dem aktuellen Hundehaltegesetz in Niederösterreich ist die Leine bei Hunden im öffentlichen Raum zumindest innerhalb von Gemeindegebieten Pflicht. Eben mit Ausnahme der Hundezonen, die innerhalb von Gemeindegebieten liegen dürfen. Gemäß § 8 Abs. 3 müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Anders verhält sich dies bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden. Diese sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Außerhalb von Ortsgebieten dürfen Hunde auch ohne Leine geführt werden. Der Hund sollte aber immer in Sicht- und Rufweite des Hundebesitzers bzw. der Hundebesitzerin sein.
Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, denn Gemäß des Hundehaltegesetzes sind während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen Verwendung Dienst-, Jagd-, Hirten-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunde, Präsenz- und Schulbesuchshunde, sowie Hunde, im Rahmen einer aktiven Teilnahme an Hundevorführungen, Hundeschauen, Veranstaltungen und dergleichen, von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht ausgenommen.
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