Wegen alter Datensätze
Frau soll fünf Jahre nach Tod Berufsberechtigung verlängern
Lebensgefährte erhält Schreiben zur Berufsberechtigungsverlängerung seiner Partnerin - diese ist aber schon vor knapp fünf Jahren verstorben.
WIENER NEUSTADT/MATTERSBURG. Vor knapp drei Wochen erging ein Brief an einen Haushalt im Bezirk Mattersburg. Die Berufsberechtigung als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin läuft aus und muss verlängert werden. Der Clou an der Sache: Die Dame, die in Niederösterreich im Bezirk Wiener Neustadt arbeitete, ist vor über vier Jahren verstorben.
Der Lebensgefährte der Dame suchte nach dem Erhalt des Briefes Kontakt zur Arbeiterkammer in Niederösterreich. "Dort wurde mir keine Auskunft gegeben, was hier passiert ist." so der Lebensgefährte.
Noch im Datensatz enthalten
Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich führt für die Gesundheitsbehörden die Registrierung der Gesundheitsberufe durch. Im Zuge dessen wurde auch das Schreiben zur Verlängerung der Berufsberechtigung an die verstorbene Dame aus dem Bezirk Mattersburg versendet. Da die Gesundheits- und Krankenpflegerin in Niederösterreich arbeitete, ist hier auch die Arbeiterkammer Niederösterreich zuständig.
"In diesem Fall war die Dame leider noch im Datensatz des Gesundheitsministeriums für die Verlängerung der Berufsberechtigung enthalten."
gibt Gerhard Zahler-Treiber von der Arbeiterkammer Auskunft. Doch wie kommt es dazu?
Die beiden Register hängen nicht zusammen. Das Gesundheitsberuferegister bekommt keine Nachricht aus dem Personenstandsregister, falls ein Berufsangehöriger verstorben ist.
"Wir als AK arbeiten an einer Verbesserung des Registers, wie den automatischen Datenabgleich mit anderen Datenbanken, um solche Fälle zu vermeiden."
so Zahler-Treiber.
Der Fall der Gesundheits- und Krankenpflegerin wurde jedenfalls von der Bezirksstelle Wiener Neustadt der Arbeiterkammer an das Gesundheitsberuferegister weitergegeben.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.