Erhöhte Achtsamkeit
Jeder dritte Fußgängerunfall auf einem Schutzweg
145 Fußgängerinnen und Fußgänger wurden im Vorjahr in Niederösterreich am Schutzweg angefahren und dabei verletzt, eine Person sogar tödlich. Damit passierten 30 Prozent der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt.
NÖ: In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle zu. Die Mobilitätsorganisation VCÖ erinnert an die Straßenverkehrsordnung: Lenkende eines Fahrzeugs dürfen sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“. Mit Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50 kann die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger in den Gemeinden und Städten deutlich erhöht werden, betont der VCÖ.
Mehr Unfälle in der Dunkelheit
In Niederösterreich gab es im Vorjahr insgesamt 456 Verkehrsunfälle, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger angefahren und verletzt wurden. 138 davon, das waren 30 Prozent, ereigneten sich am Schutzweg, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die Zahl der Schutzwegunfälle ist im Vorjahr in Niederösterreich massiv gestiegen, nämlich um 43 Prozent. Im Jahr 2021 gab es 96 Schutzwegunfälle.
Die VCÖ-Analyse zeigt, dass in der dunklen Jahreszeit der Anteil der Schutzwegunfälle steigt. Während von März bis September im Schnitt 25 Prozent der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen passierten, waren es in den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar im Schnitt mit 36 Prozent deutlich mehr.
Geschwindigkeit der Sicht anpassen
„Gerade wenn die Sicht schlechter ist, ist es wichtig entsprechend langsamer zu fahren“, erinnert VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Das ist auch in der Straßenverkehrsordnung seit vielen Jahren deutlich geregelt. Im Paragraph 9 der StVO heißt es:
„Der Lenker eines Fahrzeuges darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann.“
Das heißt langsamer und aufmerksam fahren. Zudem darf ein Schutzweg „nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten“ (Paragraph 76 der StVO) werden. In der dunklen Jahreszeit ist es schwierig, Blickkontakt mit dem Lenkenden herzustellen. Vor dem Überqueren des Schutzwegs deshalb darauf achten, dass das herannahende Fahrzeug reagiert.
Tempo 30 oder 50?
Der VCÖ sieht aber auch die Verkehrsplanung gefordert. Denn wo Menschen unterwegs sind, passieren auch Fehler.
„Das Verkehrssystem ist so zu gestalten, dass ein Fehler keine fatalen Folgen hat. Verkehrsberuhigung und niedrigeres Tempolimit tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in den Gemeinden und Städten zu erhöhen“,
betont VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 ist beim Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, sehr groß.
Gute Sicht auf Personen
Darüber hinaus ist das Umfeld von Schutzwegen so zu gestalten, dass Autofahrende eine gute Sicht auf Personen haben, die die Straßen überqueren möchten. Sichthindernisse sind zu entfernen.
„Leider verstellen immer wieder auch vor dem Schutzweg parkende Autos und Transporter den Autofahrerinnen und Autofahrer die Sicht. Hier wäre es für die Sicherheit insbesondere der Kinder wichtig, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Meter auszuweiten“,
stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest. In Niederösterreich hat im Vorhahr die Zahl der Schutzwegunfälle stark zugenommen (in Niederösterreich bei Schutzwegunfällen verletzte und getötete Fußgängerinnen und Fußgänger)
- 2022: 144 Verletzte, 1 Todesopfer
- 2021: 101 Verletzte, kein tödlicher Schutzwegunfall
- 2020: 93 Verletzte, kein tödlicher Schutzwegunfall
- 2019: 158 Verletzte, 2 Todesopfer
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