Reform geplant
Kein Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit mehr möglich

- NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister und NÖAAB LAbg. Anton Erber, Sozialsprecher der VPNÖ
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NÖAAB-Obfrau Teschl-Hofmeister (ÖVP): „Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit!“ Leistung statt Gratismentalität: Geringfügige Jobs auf dem Prüfstand
NÖ. Eine zentrale Forderung des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) wird nun Realität: Im Rahmen der Präsentation des Doppelbudgets hat die Bundesregierung angekündigt, die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe abzuschaffen. Damit soll der Grundsatz „Leistung statt Gratismentalität“ gestärkt werden.
„Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass viele unserer Ideen und Forderungen nicht nur in das Regierungsprogramm aufgenommen wurden, sondern sich bereits in Umsetzung befinden“, erklärt NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.

- Geringfügige Beschäftigungen werden in einigen Fällen auch genutzt, um Sozialleistungen zu ergänzen, ohne dass eine echte Rückkehr in den Arbeitsmarkt angestrebt wird. Mit der Abschaffung kann folglich das System besser vor Missbrauch geschützt und die Fokussierung auf nachhaltige Beschäftigung gefördert werden. (Archivbild)
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Sie verweist etwa auf Reformen bei der Schwerarbeit in der Pflege, der Sozialhilfe sowie auf die Mitwirkungspflicht der Eltern im Schulalltag. Mit dem Beschluss zur Einschränkung geringfügiger Beschäftigung im Zusammenhang mit Arbeitslosenunterstützung werde nun eine weitere Maßnahme umgesetzt, die „die Handschrift des NÖAAB“ trage.
System soll vor Missbrauch geschützt werden
Derzeit ist es für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe möglich, zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Diese Möglichkeit wird laut Bundesregierung jetzt gestrichen. Der Grund: Sie könne den Anreiz zur Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt verringern und in manchen Fällen sogar bewusst dazu genutzt werden, Sozialleistungen zu ergänzen, ohne eine ernsthafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anzustreben.

- Es darf und kann nicht sein, dass jemand mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und Pfuschen besser fährt als jemand, der ordentlich arbeiten geht“, so Teschl-Hofmeister. (Archivbild)
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„Ziel muss es sein, Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. (...) Es darf und kann nicht sein, dass jemand mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und Pfuschen besser fährt als jemand, der ordentlich arbeiten geht!“, so Teschl-Hofmeister. Sie betont aber zugleich, dass es nicht um Personen mit Betreuungspflichten gehe, sondern um jene, „die das System nach Strich und Faden ausnützen“ würden.
Landtagsabgeordneter begrüßt Maßnahme
Unterstützung kommt auch von Anton Erber, Landtagsabgeordneter und Sozialsprecher der Volkspartei Niederösterreich: „Die Kontrolle der geringfügigen Beschäftigungen war für die Behörden nahezu unmöglich. Dies öffnete der Schwarzarbeit Tür und Tor.“ Er unterstreicht außerdem die soziale Bedeutung von geregelter Arbeit: „Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern auch psychisch unzumutbar. Jeder Mensch braucht ein soziales Umfeld durch Kolleginnen und Kollegen sowie eine geregelte Zeitstruktur im Leben.“
Abschließend unterstreicht Teschl-Hofmeister die Grundhaltung des NÖAAB: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind es, die Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land generieren. Das verstehen unsere Mitglieder unter Fairness gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Das ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land.“
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