Steig ein!
Erste Hilfe auf der Straße: Bereit für den Ernstfall
Serie Teil 4: Hand aufs Herz – wäre es nicht mal wieder an der Zeit Ihre Autoapotheke zu überprüfen?
NÖ. Das Verbandsmaterial ist abgelaufen, die Schere mitunter verrostet – und wo ist dieser lebensrettende Kasten überhaupt? Die Autoapotheke wird oft nur gesucht, wenn bei einer Polizeikontrolle nach ihr verlangt wird. Dabei wäre es wichtig, dass wir alle wissen wo sie ist, dass ihr Inhalt noch nicht zerfallen ist und vor allem, dass wir sie richtig einsetzen können. Denn wir alle sollten Erste Hilfe leisten können, wenn es nötig ist.
"Tatsache ist, dass viele Lenker aber nicht einmal wissen, wo sich die Autoapotheke im Auto befindet und was eigentlich drinnen ist", berichtet ÖAMTC-Regionalleiter Franz Pfeiffer.
Gerade vor dem Antritt einer längeren Autofahrt – viele werden ihre Urlaubsreise heuer in Österreich oder etwa nach Kroatien mit dem Auto erledigen – ist der Zeitpunkt besonders günstig, das Verbandspaket kritisch unter die Lupe zu nehmen. Die meisten Autoapotheken enthalten auch eine kleine "Erste Hilfe-Fibel" – der Check stellt so eine gute Gelegenheit dar, im Erste Hilfe-Kurs Gelerntes kurz zu rekapitulieren.
"Ein kurzer freiwilliger Auffrischungskurs, zum Beispiel beim Roten Kreuz, unterstützt, die Hilfsmittel aus der Autoapotheke auch sachgerecht einsetzen zu können", sagt Pfeiffer. Sechs Stunden reichen dafür aus.
Rein rechtlich muss in jedem Auto nur ein staubdicht verpacktes Verbandszeug zur Wundversorgung mitgeführt werden. Wir empfehlen jedoch eine vollständige Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 zu kaufen.
"Vom Kauf von Verbandszeug mit der Aufschrift ,Inhalt entspricht StVZO‘ oder ähnlichen kryptischen Hinweisen ist schon deshalb abzuraten, weil sich diese meist auf ausländische Vorschriften beziehen, die in Österreich nicht gelten", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer abschließend.
Richtiges Verhalten bei einer Panne oder einem Unfall
1. Anhalten: Das Fahrzeug anhalten und die Warnblinkanlage einschalten.
2. Warnweste: Der erste Griff nach einem Unfall ist der zur Warnweste. Auf der Autobahn ist das Tragen einer Warnweste für den Lenker immer Pflicht. Wichtig: Es gibt nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Mitführpflicht.
3. Pannendreieck: Die Abstände – im Ortsgebiet 30 bis 40 Meter, auf der Freilandstraße mindestens 60 Meter (bei 70 km/h) bzw. 130 Meter bei 100 km/h
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