NÖ Corona-Hilfsfonds
Die Richtlinien für den 1. Hilfsfonds sind fixiert

 Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025. Noch im Juli wird die Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen. | Foto: pixabay.com
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  • Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025. Noch im Juli wird die Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.
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Mit den Corona-Hilfsfonds wird Neuland in Österreich betreten – NÖ ist damit Vorreiter in der Aufarbeitung der politischen Fehler, der gesellschaftlichen Verwerfung und der Fehleinschätzung im Umgang mit dieser Krankheit.

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NÖ. "Als erstes Bundesland geht Niederösterreich den Schritt der Bitte um Entschuldigung auf die Bevölkerung zu. Wir wollen und wir werden all jenen, denen durch die Zwangsmaßnahmen der pseudo-Experten getriebenen Verbotspolitik, gesundheitlicher, emotionaler oder psychischer Schaden zugefügt wurde, späte Gerechtigkeit bieten. Und wir sind damit kein Einzelfall in Österreich - wir sind der erste Fall", betont Landeshauptfrau Stellvertreter Udo Landbauer von der FPÖ. Landbauer sagt voraus, dass auf Niederösterreich noch weitere Bundesländer folgen werden " auf die Zwangsgefängnisse für die Österreicher wird eine Festung Gerechtigkeit folgen.

Udo Landbauer über die Corona-Hilfsfonds in Niederösterreich. | Foto: MeinBezirk.at
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Und das Fundament der Festung Gerechtigkeit ist das aufrichtige und tief empfundene Entschuldigen bei den Österreichern für die völlig misslungenen Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung und der gleichgeschalteten Landesregierungen."

Unter die Zurückzahlungen fallen alle Corona-Strafen und die damit aufgekommen kosten. | Foto: zestmarina/panthermedia
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Die FPÖ sehe es als Notwenigkeit und Verpflichtung den "Corona-Wahnsinn" aufzuarbeiten, es wurde dafür gesorgt, dass keinerlei Impfwerbung mehr betrieben wird und auch die Impfpflicht wurde zurückgezogen.

"Das war der erste Schritt, den wir gesetzt haben, um rasch die ersten Maßnahmen hin zur Normalität zu setzen",

so Landbauer. Für den Freiheitlichen sei der Hilfsfonds ein Akt der Solidarität und eine "ausgleichende Gerechtigkeit". 

47 Milliarden Euro für Corona

"Diese Corona-Maßnahmenpolitik der Regierung war ein Totalversagen auf allen Ebenen, das Unsummen an Geld gekostet hat – 47 Milliarden Euro – also in Wahrheit ein Milliarden-Grab – wo der Schaden wesentlich größer als der Nutzen war und bis heute kein einziger Regierungspolitiker auf Bundesebene die Schneid besitzt, sich herauszustellen und sich für den Wahnsinn, der hier angerichtet worden ist, zu entschuldigen – von echter Wiedergutmachung spreche ich da noch gar nicht", erklärt der Landeshauptfrau Stellvertreter.

Richtlinien für die Hilfsfonds

31,3 Millionen Euro wurden für den Corona-Hilfsfonds festgelegt – bereitstehen wird der Fonds Kindern, Familien und Leuten, die unter Long-Covid beziehungsweise Impfbeeinträchtigungen leiden. Am 27. Juni werden genaue Richtlinien von der Landesregierung beschlossen. Darunter fällt auch die Zurückzahlung der Corona-Strafen, in voller Höhe und die Verfahrens- und Beratungskosten zur Bekämpfung dieser Strafe bis zu 1.000 Euro. Betroffen werden laut Landbauer informiert und danach sollen die Strafen rasch zurückbezahlt werden. Keinen Anspruch darauf haben: Asylwerber und Subsidät Schutzberechtigte. 

Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. | Foto: pixabay.com
  • Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden.
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Stufe zwei und drei werden ab 1. September freigeschaltet, ab dann können Strafen, die vom 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2023, bezahlt wurden, eingereicht werden. Bis 31. August 2025 wird die Auszahlung laufen. Ab Juli wird es auch eine Homepage mit allen Details und Anträgen geben. 

Die Förderkategorien

  1. Ersatz verhängter Strafen aufgrund von COVID-Maßnahmen, die wieder aufgehoben worden sind
  2. Ersatz von Anwaltskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren wegen Strafen aufgrund von COVID-Maßnahmen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind
  3. Finanzielle Entschädigung bei Impfbeeinträchtigungen – außerhalb des Impfschadengesetzes
  4. Bezahlte Rechnungen für „Long-Covid“-Behandlungen
  5. Finanzielle Zuschüsse für psychologische Betreuung, sofern diese aufgrund Covid-19 bzw. den von der Regierung verhängten Maßnahmen notwendig geworden sind
  6. Finanzielle Zuschüsse für bezahlte Rechnungen sonstiger Therapien, sofern diese durch Covid-19 bzw. durch die von der Regierung verhängten Maßnahmen verursacht worden sind
  7. Finanzielle Zuschüsse für Heim- und Nachhilfeunterricht für Schüler und Lehrlinge
  8. Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
  9. Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen
  10. Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche
  11. Förderung von Vereinen für die Belange von Impfgeschädigten und Impfbeeinträchtigten

"Mit dieser Offensive für Gerechtigkeit leiten wir den Wendepunkt der Corona-Politik, leiten wir die die Wiedergutmachung ein", so der Freiheitliche. Die FPÖ wolle damit nicht nur von sozialer Gerechtigkeit träumen, sondern diese auch umsetzen.

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