Großes Einvernehmen und gemeinsamer Schulterschluss

Foto: Büro Sobotka
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Von großem Einvernehmen und einem gemeinsamen Schulterschluss in allen Punkten sprach Landeshauptmannstellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka, derzeit Vorsitzender der Landesfinanzreferentenkonferenz, nach einer Sitzung des Gremiums am heutigen Mittwoch in Waidhofen an der Ybbs.

Unter den wesentlichen Beschlussfassungen ging Sobotka zunächst auf den Finanzausgleich ein: „Der Aufteilungsschlüssel 67:22:11 ist, trotz großer zusätzlicher Aufgabenfelder, zu akzeptieren, die Struktur der 15a-Vereinbarungen ist aber ganzheitlich zu erfassen. Sechs mit Experten besetzte Untergruppen zu Themen wie Steuerhoheit, Einspruchsrecht, Transferzahlungen u. a. sollen verhindern, dass der ‚graue Finanzausgleich‘ immer mehr zu Lasten der Länder und Gemeinden geht. Zudem ist der Finanzausgleich nur im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Pflegevorsorge und der Krankenanstaltenfinanzierung zu sehen“.
Hinsichtlich der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung (VRV) gehe er, so der Landeshauptmannstellvertreter weiter, davon aus, dass die noch offenen Punkte geklärt werden. Es sei eine lange bestehende Forderung der Länder, die Haushalte vergleichen zu können. Bezüglich des Stabilitätspaktes gebe es eine klare Position im Hinblick auf die strukturellen Defizite: „Was für die Zeit ab 2017 ausgemacht ist, muss weiter gelten, darangibt es nichts zu rütteln“.

Nach einer Aufforderung, angesichts von einer zuletzt zu Tage getretenen Differenz von rund 600 Millionen Euro mit den von der Statistik Austria nach Brüssel zu meldenden Länderzahlen sorgsamer umzugehen, forderte Sobotka abschließend unverzügliche Verhandlungen mit dem Bund über das Wohnbaupaket: „Es ist wesentlich, dass die Wohnbau-Kompetenz in Händen der Länder bleibt. Der Bund soll nur für die strategischen Vorgaben, nicht für die operative Umsetzung zuständig sein. Die Länder und Gemeinden sind viel näher am Bürger“.

Kärntens Landeshauptmannstellvertreterin Dr. Gabriele Schaunig sagte zur Kinderbetreuung, dass man hier Finanzierungssicherheit und planbare Daten benötige. „Beim Wohnbau ist jeder investierte Euro 1:1 beschäftigungswirksam. Wir brauchen zusätzliche Mittel, aber keine Parallelstrukturen“.

Oberösterreichs Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer merkte hinsichtlich der VRV an: „Die Länder scheuen die Vergleichbarkeit nicht. Unsere Sorge ist aber, dass überbordender Bürokratismus die Minibudgets von Klein- und Kleinstgemeinden überstrapaziert“. Es sei unabdingbar, meinte Pühringer weiter, Finanzausgleich, Pflegefonds und Krankenanstaltenfinanzierung in einem zu sehen, alle drei Töpfe müssten gleich geregelt werden. Der Pflegefonds benötige angesichts des überproportionalen Anwachsens der demographischen Entwicklung eine höhere
Weitere Informationen: Mag. Günther Haslauer, Pressesprecher Tel: 0676/81212221 E-Mail: guenther.haslauer@noel.gv.at

Dotierung, die Palliativ- und Hospiz-Finanzierung brauche eine Finanzierungssicherheit, bei der nicht nur die Gebietskörperschaften gefordert seien. In Bezug auf die Wohnbauförderung erinnerte der Landeshauptmann abschließend daran, dass seinerzeit die Zweckbindung gefallen sei, um den Ländern mehr Spielraum bei der Infrastruktur-Finanzierung zu ermöglichen: „Gegen eine Wiedereinführung der Zweckbindung ist nichts einzuwenden, dafür muss es aber auch eine Gegenleistung des Bundes geben“.

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