NÖ Landtag
Grüner Klub setzt Schwerpunkte für bevorstehende Sitzung

der Grüne Klub im NÖ Landtag in der kommenden Sitzung fünf Schwerpunkte. | Foto: Die Grünen NÖ
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Die Grünen warnen vor negativen Auswirkungen auf Musikschullehrkräfte, Tageseltern, Bodenschutz, Energieversorgung und soziale Lebensmittelgrundversorgung und setzen sich für entsprechende Änderungen und Subventionen ein.

NÖ. Daher setzt der Grüne Klub im NÖ Landtag in der kommenden Sitzung fünf Schwerpunkte: Kritik an der geplanten Änderung des Musikschulgesetzes, Überarbeitung der Förderung für Tagesmütter, Begrenzung von Wohneinheiten im Agrargebiet, Änderung des Elektrizitätswesengesetzes zur Grundversorgung, und jährliche Subvention für die ARGE "Soziale Lebensmittelgrundversorgung Niederösterreich".

Weiterhin Kritik an der geplanten Änderung des Musikschulgesetzes  | Foto: pexels
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Kritik an der geplanten Änderung des Musikschulgesetzes 

Gewisse Verbesserungen gegenüber der Version vor der Begutachtung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin massive Missstände für Musikschul-Lehrkräfte bestehen bzw. auch neue hinzukommen wie zB: eine leichtere Kündigungsmöglichkeit der Bediensteten, eine bürokratische neue Leistungsbeurteilung und eine weiterhin schlechtere Bezahlung als in anderen Bundesländern. Bildungssprecher Georg ist sich sicher:

„Die Schwarz-blaue Kulturpolitik von Mikl-Leitner gefährdet Blasmusikkapellen, Nachwuchsarbeit und Tonkünstler“

Überarbeitung der Förderung für Tagesmütter | Foto: pexels
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Überarbeitung der Förderung für Tagesmütter 

Grüner Antrag - Seit Anfang Oktober gibt es nun auch eine Förderung für die Kinderbetreuung bei Tageseltern - den “NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag”. Darin sind allerdings Fördervoraussetzungen vorgesehen, die Tageseltern wirtschaftlich massiv unter Druck setzen und nach wie vor jene Eltern benachteiligen, die ihre Kinder bei Tageseltern betreuen lassen. Aktuell überlegen zahlreiche Tageseltern ihren Beruf aufzugeben, sollte sich an den Förderbedingungen nichts ändern. Ein Wegbrechen eines Teils dieser Berufsgruppe hätte auch einen Rückschritt in der Tagesbetreuung junger Kinder in NÖ zur Folge. Der Grüne Klub fordert daher die Überarbeitung der Förderrichtlinien zum Wohle der Tageseltern, der Kinder und deren Eltern

Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet auf maximal zwei Wohneinheiten pro Grundstück zum Schutz des Bodens und der Erhaltung dörflicher Strukturen. | Foto: pexels
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Begrenzung der Errichtung möglicher Wohneinheiten 

Grüner Antrag - Da in Österreich jeden Tag rund 12ha Boden zubetoniert werden, der damit ökologisch wertlos wird und der von der Bundesregierung festgelegte Zielpfad zur Reduktion des Flächenverbrauchs auf netto 2,5 ha/Tag bis 2030 lautet, muss an jedem möglichen Hebel angesetzt werden. Einer dieser Hebel ist die Reduktion von vier auf zwei mögliche Wohneinheiten im Bauland Agrargebiet zum Schutz des Bodens und zur Erhaltung dörflicher Strukturen.

Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 – Umsetzung der Grundversorgung in Niederösterreich. | Foto: pexels
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Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005

Umsetzung der Grundversorgung in Niederösterreich. Durch § 45 des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 wird die grundsatzgesetzliche Vorgabe zur Umsetzung und Sicherstellung einer Verpflichtung der Stromhändler und sonstiger Lieferanten zur Grundversorgung umgesetzt. Das Elektrizitätswirtschaftsund -organisationsgesetz 2010 des Bundes sieht diesbezüglich in § 77 als Mindeststandard vor, dass die Länder in ihren Ausführungsgesetzen eine Grundversorgung für schutzbedürftige Kunden umzusetzen haben. Dieses Konzept der Grundversorgung sollte möglichst alle Österreicher:innen vor einer Stromabschaltung und einer damit einhergehenden Energiearmut schützen. Die Festlegung des maximalen Tarifs für Grundversorgungskund:innen verfolgt dabei das Ziel, dass schützenswerte Kund:innen, die sich auf die Grundversorgung berufen, gerade nicht mit sehr unattraktiven oder sehr hohen Entgelten belastet werden sollten.

Jährliche Subvention der ARGE „Soziale Lebensmittelgrundversorgung Niederösterreich“ | Foto: pexels
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„Soziale Lebensmittelgrundversorgung Niederösterreich“

Die Sozialmärkte in NÖ verzeichneten bereits während der COVID-Pandemie eine gestiegene Nachfrage. Aufgrund der Teuerungen, ausgelöst durch multiple Krisen ist die Anzahl der Kundinnen und Kunden um bis zu 30% gestiegen. Das Land NÖ gewährt den Sozialmärkten keinerlei laufende Subventionen, die aber für einen sicheren Betrieb und die Planbarkeit von großer Notwendigkeit wären. Viele Menschen sind auf das Angebot der SOMA-Märkte angewiesen. Die NÖ Landesregierung wird im Antrag aufgefordert, eine jährliche Subvention für die ARGE Soziale Lebensmittelgrundversorgung Niederösterreich sicherzustellen, welche unter den Trägerorganisationen nach Größe der Versorgungsregion bzw. der zu versorgenden Kund:innenanzahl aufgeteilt werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass niederösterreichische Kundinnen und Kunden von Sozialmärkten nicht abgewiesen werden müssen und mit allen notwendigen Lebensmitteln versorgt werden können.

Mehr zur kommenden Landtagsitzung:

Weitere Milliarde Euro für den Ausbau in NÖ geplant

NEOS üben Kritik an Beamtenprivilegien
SPÖ NÖ für neue Nachtzugverbindung und gratis Schulessen
"Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte"

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