Land NÖ schlägt neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe ein

Gabriela Peterschofsky-Orange (l.) und Maurice Androsch. | Foto: Herbert Käfer
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Vor wenigen Tagen feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 25-Jahr-Jubiläum. Vor diesem Hintergrund informierten heute, Donnerstag, NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrat Ing. Maurice Androsch und NÖ Kinder- und Jugendanwältin Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange bei einer Pressekonferenz über deren Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe sowie über den aktuellen Stand und die kommenden Herausforderungen.

„Die NÖ Heimlandschaft steht vor dem Umbruch“, erklärte Androsch: „Neben wissenschaftlichen Studien und dem daraus abgeleiteten Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ sind auch die Schlussfolgerungen aus den vergangenen Missbrauchsfällen Wegbreiter für die Neuausrichtung. Als Konsequenz daraus werden Großheime Schritt für Schritt verschwinden und kleinere regionale Betreuungseinrichtungen mit familiären Charakter das Bild in der Zukunft prägen.“

Derzeit stehen in Niederösterreich neun Landesheime und 47 private Vertragseinrichtungen für unsere Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es in sechs Zentren für Krisenintervention 50 befristete Plätze zur weiteren Abklärung. In Summe werden um die 1.200 Kinder und Jugendliche in voller Erziehung betreut. Daneben gibt es noch 186 Jugendliche in Berufsvorbereitungskursen und über 800 Pflegekinder. Für das kommende Jahr sind insgesamt 82,5 Mio. Euro für sämtliche Leistungen aus der NÖ Kinder- und Jugendhilfe budgetiert.

Auch im Hinblick auf die Einhaltung der Kinderrechte und deren Kontrolle sei zuletzt einiges in Bewegung gesetzt worden, so Androsch: „Damit die heutigen Standards in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen auch bestens gewährleistet bleiben, werden diese durch die Aufsichtsbehörde laufend kontrolliert. Parallel dazu prüfen nun unabhängige Kommissionen der Volksanwaltschaft die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.“

In diesem Zusammenhang bemerkte Androsch auch, dass dies in früheren Zeiten nicht immer selbstverständlich gewesen sei. Seit 2010 gehe deshalb die NÖ Opferschutzkommission allen Vorwürfen aus der Vergangenheit lückenlos nach. Bisher konnten 219 Betroffene entschädigt werden. Darüber hinaus wurden 13.880 Therapieeinheiten zugesprochen. Bei rund 100 weiteren Fällen sei die Entscheidung noch offen, so Androsch.

Für Gabriela Peterschofsky-Orange ist 25 Jahre UN Kinderrechtekonvention ein Grund zu feiern und gleichzeitig Anlass, um einen Blick zurückzuwerfen und festzustellen, wie viel in diesen 25 Jahren im Bereich der Kinderrechte passiert sei: „Es ist für die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft aber auch ein Grund hinzusehen, wo die Kinderrechte noch besser verwirklicht und umgesetzt werden müssen. Die aktuellen Ereignisse und Diskussionen in den Medien zeigen nämlich deutlich, etwa am Beispiel der Diskussion über Gewalt gegen Kinder in der Erziehung, dass noch sehr viel zu tun bleibt.“

Abschließend übte Androsch noch an den kolportierten Plänen von Landesrätin Kaufmann-Bruckberger hinsichtlich der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Massenquartieren Kritik. Bei den minderjährigen Flüchtlingen aus Krisengebieten treffe Gleiches zu wie bei allen anderen Kinder- und Jugendlichen, die aufgrund von Krisen- und Konfliktsituationen Schutz und Hilfe brauchen, so Androsch: „Großheime ziehen viele Probleme nach sich, kleineren Einheiten ist der Vorzug zu geben.“ Androsch unterstützt daher die Forderung nach einem Kommunalgipfel, in dessen Zuge in einem „partnerschaftlichen Miteinander“ Lösungen für die notwendige Verteilung und deren Rahmenbedingungen für die besondere Betreuungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen paktiert werden müssen. Er werde daher dahingehend das Gespräch mit LR Kaufmann-Bruckberger suchen.

Gabriela Peterschofsky-Orange (l.) und Maurice Androsch. | Foto: Herbert Käfer

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