Landtag NÖ
Regierung beschließt Heizkostenzuschuss und Sonderförderung
Heute hat die NÖ Landesregierung einstimmig die Richtlinie des NÖ Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von 150 Euro sowie eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro beschlossen.
NÖ.
„Ich freue mich, dass wir die Landsleute auch in der heurigen Heizsaison wieder unterstützen können. Wir greifen jenen Haushalten und Familien mit 225 Euro unter die Arme, die aufgrund der Teuerung die Unterstützung benötigen“,
so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Personen, die sich unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden, können den NÖ Heizkostenzuschuss ab 20. Dezember 2023 und bis 31. März 2024 per Antrag bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.
„Der NÖ Heizkostenzuschuss ist nach dem NÖ Wohnkostenzuschuss, der noch bis Jahresende zu beantragen ist, eine weitere wichtige Unterstützungsleistung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“,
begrüßt Teschl-Hofmeister den einstimmigen Beschluss.
Verhandlungen bringen Kompromiss
"Von 150 Euro, die Schwarz-Blau auszuzahlen bereit war, auf 225 Euro – die Verhandlungen waren schwierig. Letztendlich konnte ein Kompromiss gefunden werden“,
zeigen sich der rote Kontroll-Landesrat Sven Hergovich und seine Kollegin Sozial-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig erfreut.
Einem lachenden Auge über den erzielten Kompromiss stehe jedoch ein weinendes Auge gegenüber, denn so die beiden Landesräte abschließend:
„Die von uns vorgeschlagenen 300 Euro waren für Schwarz-Blau nicht machbar. Die Menschen können explodierende Wohn- und EVN-Energiekosten nicht mehr schultern - die Politik muss ihnen mehr Unterstützung geben. Unser Ansinnen wäre es gewesen den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern eine bessere Abfederung der Teuerung zu bieten.“
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