NÖ Fußballverband
„Der Nachwuchs muss geschützt werden!“
NÖFV-Vorstand setzt mit sofortiger Wirkung jene Bestimmung aus, die den „Abstieg der Kampfmannschaft bei mehrmaligem Nichtantreten im Reservebetrieb“ regelt.
NÖ. Aufgrund der aktuell vorgeschriebenen Covid-Maßnahmen und zahlreichen Rückmeldungen aus dem Nachwuchsbereich hat der Vorstand des Niederösterreichischen Fußballverbands am Freitag eine Bestimmung bis Sommer 2022 ausgesetzt. Diese Regelung sieht vor, dass – je nach Ligagröße – bei drei- oder viermaligem Nichtantreten einer Reservemannschaft die Kampfmannschaft am Ende der Meisterschaft als Letztplatzierter gereiht wird und in Folge absteigen muss.
„Viele Vereine haben aufgrund der aktuellen Situation Personalprobleme. Um nicht mit der Kampfmannschaft durch das Nichtantreten der Reserve absteigen zu müssen, wollen einige Vereine vermehrt Nachwuchsspieler in den Reserven einsetzen. So könnten aber einige Nachwuchsteams auf der Strecke bleiben. Und das wollen wir verhindern, denn der Nachwuchs muss geschützt werden!“,
begründet NÖFV-Präsident Johann Gartner diesen Schritt.
Einstimmiger Beschluss
Die Mitglieder des Vorstands haben das Aussetzen dieser, grundsätzlich sinnvollen, aber derzeit nicht praktikablen Regelung einstimmig am Freitag beschlossen. „Wir wissen, dass wir aufgrund der Pandemie flexibel bleiben müssen. Deshalb ist dies ein guter Schritt, um möglichen Mannschaftsrückziehungen im Nachwuchsbereich entgegenzuwirken“, präzisiert Präsident Gartner.
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