Wirtschaftskammerwahl 2020
Wirtschaftsverband NÖ: Faire Spielregeln, Handwerkerbonus und eine Auto-Forderung

- Christian Klug, Monika Rettl und Präsident Thomas Schaden
- Foto: Ines Freitag
- hochgeladen von Christian Trinkl
Der WIRtschaftsverband NÖ (SWV) - der Partner der EPU + KMU - setzt sich in der Wirtschaftskammer NÖ für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Einpersonenunternehmen (EPU) ein. Eine zentrale Forderung: Neben Kastenwägen sollen auch "normale" PKW künftig vorsteuerabzugsfähig sein.
„Großkonzerne wie Google, Starbucks und Amazon zahlen weniger oder sogar gar keine Steuern. So werden EPU und KMU systematisch an den Rand gedrängt. Wir brauchen neue Spielregeln. Das zeigt sich alleine daran, dass ein einziges Wiener Kaffeehaus in Österreich mehr Steuern zahlt, als eine ganze internationale Kaffeehaus-Kette. Wir müssen dafür sorgen, dass die EPU und KMU im Wettbewerb wieder auf Augenhöhe stehen“, sagt Schaden. „Unterstützen wir also Betriebe, nicht Konzerne!“
Und dafür macht sich der Wirtschaftsverband NÖ stark:
Präsident KommR Thomas Schaden: „Leichterer Zugang für KMU zu öffentlichen Aufträgen.“
Der Wirtschaftsverband fordert mehr Chancen für kleine und mittlere Unternehmen bei öffentlichen Auftragsvergaben.
In den letzten Jahren ist es für kleine und mittlere Unternehmen immer schwerer geworden, öffentliche Aufträge zu erhalten. Dieser Trend muss gestoppt werden. Dabei sind zwei Punkte von zentraler Bedeutung: „Aufträge sollen erstens in kleineren Losgrößen und zweitens häufiger nach dem Bestbieterprinzip und nicht nach dem Billigstbieterprinzip vergeben werden. Grundsätzlich positiv ist, dass eine Novelle des Bundesvergabegesetzes diese beiden Kriterien aufgewertet hat. Allerdings müssen hier weitere Maßnahmen folgen“, fordert SWV NÖ-Präsident KommR Thomas Schaden. Die verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Auftragsvergaben müsse auf wesentlich mehr Vergabebereiche ausgedehnt werden. Die Ausschreibung von Aufträgen in kleineren Losgrößen müsse (auch rechtlich) weiter vorangetrieben werden. Seitens der öffentlichen Hand und ihrer ausschreibenden Stellen und Unternehmen sollen bei Vergaben keine Auflagen und willkürlichen Vorgaben (wie ein hoher Mindestjahresumsatz oder andere Bedingungen) erfolgen, die viele kleine und mittlere Betriebe von Haus aus de facto von einer öffentlichen Ausschreibung ausschließen. Die Schwellenwerte-Verordnung, mit der öffentliche Aufträge auf einfache und direkte Weise an Unternehmen vor Ort vergeben werden können, soll erstens wesentlich häufiger angewendet und zweitens in das Dauerrecht übernommen werden.
Für einen Handwerkerbonus auf Landes- und Bundesebene
„Auf Initiative des Wirtschaftsverbandes NÖ wurde 2017 im Wirtschaftsparlament der WKNÖ ein Antrag für die Einführung eines Handwerkerbonus auf Landesebene beschlossen. Ein derartiger Handwerkerbonus wurde wenige Wochen später von Land NÖ und WKNÖ umgesetzt“, erklärt SWV NÖ-Präsident Thomas Schaden. Allerdings lief dieser Handwerkerbonus nur 1 Jahr und wurde dann nicht mehr fortgeführt. Im November 2019 wurde ein Antrag für die Wiedereinführung eines Handwerkerbonus im Wirtschaftsparlament eingebracht – und abgelehnt. Die Notwendigkeit ist aber nach wie vor gegeben. „Da sich nun das Wirtschaftswachstum verlangsamt und Impulse für die Inlandskonjunktur umso wichtiger sind, ist es erforderlich, dass in Niederösterreich wieder ein Handwerkerbonus eingeführt wird – ebenso auf Bundesebene“, sagt Thomas Schaden. Diesen Handwerkerbonus sollen Privatpersonen für die Sanierung ihres Wohnraumes erhalten. Gefördert werden sollen Leistungen des Bau- und Baunebengewerbes wie zB. die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, die Erneuerung von Fassaden, der Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Malerarbeiten und Installationen sowie Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Diese Förderung soll zumindest so hoch sein wie beim NÖ Handwerkerbonus im Jahr 2018: Gefördert wurden auf Bundesebene 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten in Höhe von höchstens 3.000,- Euro (exkl. Umsatzsteuer). Die maximale Förderung pro Person und Jahr betrug dadurch 600,- Euro.
Vizepräsidentin Monika Retl: „Arbeitsplätze in Wohnungen steuerlich entlasten.“
Einen weiteren Nachteil haben EPU und KMU dadurch, dass Arbeitsplätze in Wohnungen steuerlich weniger geltend gemacht werden können als Kosten für externe Büro- und Arbeitsräume. „Es sind aber die EPU, die ihren Arbeitsplatz häufig zu Hause haben, wo die laufenden und Ausstattungskosten für den Arbeitsplatz nur eingeschränkt abgesetzt werden können“, weiß Monika Retl. „Allen UnternehmerInnen, die auf einen Arbeitsplatz im Wohnungsverband angewiesen sind und dafür ein Arbeitszimmer nutzen, muss die steuerliche Absetzbarkeit von Ausstattungs- und laufenden Kosten für diesen Arbeitsbereich ermöglicht werden!“ Ist der Arbeitsbereich nicht vom Wohnbereich getrennt, sollen die für den Arbeitsplatz anfallenden Kosten in Form einer Pauschalierung steuerlich abgesetzt werden können – das verhindere, dass KMU und EPU steuerlich schlechter gestellt werden als andere Betriebe.
Mietvertragsgebühren für Selbstständige abschaffen.
Seit 2017 dürfen Mietvertragsgebühren für Wohnräume nicht mehr eingehoben werden.
Beibehalten wurden allerdings die Mietvertragsgebühren für gewerblich genutzte Immobilien. Trotz einiger Sonderregelungen sind diese weiterhin an das Finanzamt abzuführen.
Die Mietvertragsgebühren stellen vor allem für kleine Unternehmen eine Belastung dar. Sie sollten daher – wie bei der privaten Vermietung – abgeschafft werden. Dies wäre auch ein Impuls zur Wiederbelebung von Ortszentren und zur Nutzung von Geschäftsräumen, die derzeit leer stehen. Es geht auch darum, die Nahversorger zu stärken.
Vizepräsident Christian Klug: „Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte PKW.“
Der Wirtschaftsverband fordert faire steuerliche Bedingungen für Einpersonenunternehmen und Kleinstbetriebe durch eine Vorsteuerabzugsberechtigung bei Firmen-PKW.
Weil nur bei größeren Fahrzeugen wie Klein-LKW oder Kleinbussen die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, sind Einpersonen- und KleinstunternehmerInnen steuerlich benachteiligt. Sie sind in ihrer unternehmerischen Tätigkeit ebenfalls auf Fahrzeuge angewiesen, können sich oft aber nur einen normalen PKW leisten. „Der Vorsteuerabzug muss auch bei kleinen PKW, die betrieblich genutzt werden, geltend gemacht werden können“, meint Christian Klug, denn „Einpersonen- und KleinstunternehmerInnen sollen bei Fahrzeug- und Bürokosten steuerlich vergleichbare Voraussetzungen haben wie andere Betriebe und hier nicht schlechter gestellt werden.“ Viele Selbstständige müssen derzeit ein Fahrzeug kaufen, das wesentlich größer und teurer ist als für ihre betrieblichen Zwecke nötig. Dazu kommt, dass großvolumige Fahrzeuge wie Kleinbusse oder Kleinlastkraftwagen wenig spritsparend sind. Das ist wirtschaftlich und ökologisch unsinnig: Nicht nur, dass sich zahlreiche Klein- und EinpersonenunternehmerInnen derart große Fahrzeuge finanziell nicht leisten können, es ist auch eine zusätzliche Belastung für das Klima: „Das bekommt dann auch eine umweltpolitische Bedeutung, wenn man bedenkt, dass diese EinpersonenunternehmerInnen naturgemäß meist allein im Auto unterwegs sind. Es sollte daher die bestehende ‚Fiskal-LKW-Regelung‘ in Richtung einer ‚Fiskal-PKW-Regelung‘ geändert werden und die Vorsteuerabzugsfähigkeit auch für normale PKW gelten, sofern diese eine gewisse CO2-Grenze nicht überschreiten.“
Ausbau der Datennetze in den Regionen
In einem Flächenbundesland wie Niederösterreich ist es besonders wichtig, dass die Menschen und Unternehmen in ländlichen Regionen leistungsfähige Datenverbindungen zur Verfügung haben. Schnelle Breitbandverbindungen sind für viele im ländlichen Raum ansässige Betriebe von entscheidender Bedeutung, steigern durch die bessere Vernetzung der Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Bundeslandes und schaffen für regionale Produkte, Dienstleistungen und Innovationen neue Märkte.
Auch in Niederösterreich ist außerhalb von Ballungszentren ein erheblicher Ausbaubedarf gegeben, sodass die Investitionen in den Breitbandausbau zugunsten der ländlichen Regionen verstärkt und beschleunigt werden müssen.
Auch Einpersonenunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen, von Gewerbebetrieben wie Autowerkstätten bis Kreativunternehmen wie Werbeagenturen, sind auf eine schnelle Breitbandverbindung angewiesen. Auch für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und den Zugang zu Bildungseinrichtungen ist eine leistungsfähige Dateninfrastruktur wichtig.
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