AK-Preisvergleich
104 Prozent Preisunterschied bei Elektrikern

Beim Elektromonteur liegen die Stundesätze zwischen 58,80 und 98 Euro. Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 58,80 bis 120 Euro. | Foto: AndrewLozovyi/panthermedia
  • Beim Elektromonteur liegen die Stundesätze zwischen 58,80 und 98 Euro. Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 58,80 bis 120 Euro.
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Konsumenten wenden sich regelmäßig an den AK-Konsumentenschutz und erkundigen sich nach den Kosten für Handwerker-Leistungen. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, führen die Expertinnen und Experten der AK OÖ regelmäßig Preiserhebungen durch, sowie aktuell bei den Elektromonteuren.

OÖ. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Aufträgen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden!

Preisunterschiede bis zu 104 Prozent bei den Stundensätzen

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 133 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt. Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 58,80 und 98 Euro. Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 58,80 bis 120 Euro.

Bis zu 75,90 Euro Unterschied bei den Fahrtkosten

Dazu wurden die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 30,88 Euro. Die höchst erhobenen Fahrtkosten betragen 90,60 Euro.

Vergleich 2023 zu 2022

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um zehn Prozent und bei den Fahrtkosten um 20 Prozent erhöht.

Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen

  • Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Diese sollten vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.
  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.
  • Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa 10 bis15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Den gesamten Überblick gibt es unter ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz

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