Wohnbeihilfe
30 Prozent Berechtigte stellen keinen Antrag
Eine von der Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ) in Auftrag gegebene Studie zur "Wohnbeihilfe in Oberösterreich" zeigt, dass 30 Prozent der Bezugsberechtigten diese Unterstützung gar nicht beantragen. Die AK OÖ fordert eine Verbesserung zum Zugang der Wohnbeihilfe.
OÖ. Die Studie zeigt: Rund ein Drittel jener Haushalte, das eigentlich anspruchsberechtigt wäre, beantragt die Wohnbeihilfe nicht. Diese sogenannte „Non-Take-Up-Rate“ ist besonders hoch bei Einpersonenhaushalten und Menschen, die von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zugewandert sind.
Hürden bei der Antragstellung
Die häufigsten Hürden sind Informationsdefizite, der Antragsprozess, administrative Kosten, Sprachbarrieren sowie soziale und psychologische Kosten inklusive etwaiger Stigmatisierungseffekte. Auch eine Gegenüberstellung der mit der Antragstellung verbundenen finanziellen, sozialen oder psychischen Kosten mit dem in Aussicht stehenden Nutzen kann Betroffene von einer Antragstellung abhalten. Hinzu kommen rechtliche Hürden, die den Kreis der Anspruchsberechtigten von vornherein begrenzen, so etwa wird der Zugang für Nicht-EWR-Bürgern auch durch den verlangten Nachweis von Deutschkenntnissen erschwert.
20 Millionen Euro Ersparnis
„Bei der Wohnbeihilfe spart das Land Oberösterreich trotz der steigenden Wohnkosten zu Lasten der Betroffenen. Während im Jahr 2010 noch rund 85 Millionen Euro dafür verwendet wurden, sank die Auszahlungssumme auf nur mehr 52 Millionen Euro im Jahr 2020“, kritisiert der AK-Präsident Johann Kalliauer.
Dem stehen laut Studie geschätzte potenzielle Kosten von rund 72 Millionen Euro gegenüber, wenn alle Berechtigten eine Wohnbeihilfe hätten, was für die AK OÖ eine Ersparnis von 20 Millionen Euro auf Kosten der Mieter bedeutet.
Forderungen der Arbeiterkammer OÖ
Die AK OÖ fordert eine Verbesserung des Zugangs zur Wohnbeihilfe durch mehr und leicht verständliche Information auch auf regionaler Ebene, zum Beispiel durch mehrsprachige Broschüren sowie einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Unterstützung für Haushalte mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle.
Zudem kritisiert die Arbeiterkammer die aktuelle Wohnbeihilfen-Berechnung und setzt auf eine Anhebung des maximal anrechenbaren Wohnaufwands von 3,7 auf fünf Euro pro Quadratmeter oder den Entfall des mit 300 Euro pro Monat begrenzten Wohnbeihilfen-Deckels. Derzeit werden außerdem Mieter mit Kosten über sieben Euro pro Quadratmeter ausgeschlossen – auch hier wünscht sich die AK eine bessere Lösung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.