AK OÖ gibt Tipps
Gut versichert auf die Skipiste
Bei aller Freude über das Pistenvergnügen, sollte dabei auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht werden. Die Arbeiterkammer OÖ klärt auf, welche Versicherungen rund um den Wintersport sinnvoll sind.
OÖ. Viele Sportbegeisterte zieht es wieder auf die Skipisten. Der Spaß kann aber schnell ins Gegenteil umschlagen. Denn auch heuer ist eine große Zahl an Wintersportunfällen zu erwarten. Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sind Bergungs- und Folgekosten nicht ausreichend gedeckt. Empfehlenswert ist daher eine private Unfallversicherung. Sind auch andere Personen am Unfall beteiligt, sind auch eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung ratsam.
Private Unfallversicherung
Wer sich bei Freizeitunfällen vor den finanziellen Folgen einer bleibenden Invalidität ausreichend schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Schutz bei der Arbeit. Ist man im Besitz einer Kreditkarte, so beinhaltet diese zumeist auch eine Reiseversicherung. Voller Versicherungsschutz entsteht hier allerdings oft erst bei Nutzung der Karte innerhalb der letzten zwei bis drei Monate vor dem Urlaub. Die Invaliditätsleistungen sind in Reiseversicherungen außerdem meist nicht ausreichend gedeckt. So entsteht hier ein Anspruch auf Leistung – wenn überhaupt versichert – oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent.
Bergungskosten
Erfolgt bei einem Unfall die Bergung ins Tal mit dem Hubschrauber, kostet das ein paar tausend Euro. Hier springt eine private Unfallversicherung ein, wenn Bergungskosten darin ausreichend versichert sind. Schutz für Bergungskosten bieten unter gewissen Voraussetzungen aber auch Kreditkarten, Reiseversicherungen und Mitgliedschaften in Autofahrerclubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden. Die AK OÖ empfiehlt schon vor dem Urlaub prüfen, ob man hier ausreichend versichert ist.
Private Haftpflichtversicherung
Verletzt man bei einem Skiunfall eine andere Person schuldhaft, ist man zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann zu sehr hohen Forderungen führen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können – zum Beispiel durch Schmerzensgeld, hohe Behandlungskosten oder Verdienstentgang. Eine Private Haftpflichtversicherung ist daher ratsam. Sie bezahlt begründete Geldansprüche und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.
Zu beachten ist, dass die Haftpflichtversicherung immer nur Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden an Dritten übernimmt. Verletzt man sich selbst bei einem Schiunfall, so gibt es über diese Versicherung keine Deckung. In diesem Fall hilft die private Unfallversicherung.
Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist. Wer keine Haushaltsversicherung hat, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gesondert abschließen.
Private Rechtsschutzversicherung
Wird man durch eine dritte Person verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Ist der Schädiger vermögenslos und hat er auch keine Haftpflichtversicherung kann eine Ausfallversicherung helfen, die von manchen Rechtsschutzversicherungen als Zusatzbaustein angeboten wird. Diese kommt zum Beispiel bis zur Höhe der dafür versicherten Summe für das zugesprochene Schmerzensgeld auf. Tipp der AK OÖ: Bei Personenschäden unverzüglich die Polizei verständigen! Damit Ansprüche durchgesetzt werden können, ist es wichtig, Beweise zu sichern: Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners notieren sowie allfälliger Zeuginnen und Zeugen und Fotos/Videos der Unfallstelle anfertigen.
Versicherungen zahlen aber nicht in jedem Fall. Die Versicherungsbedingungen enthalten viele Leistungsausschlüsse. So gibt es zum Beispiel keine Leistung, wenn der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung passiert.
Reisestorno und Reiseabbruch
Wer einen Skiurlaub bucht, sollte immer auch an eine Reisestornoversicherung denken. Diese übernimmt die Stornokosten, wenn der Urlaub zum Beispiel wegen plötzlicher Krankheit storniert werden muss. Reiseabbruch ist oft mitversichert.
Auch in manchen Kreditkarten ist ein Reisestornoschutz enthalten. Damit der Versicherungsschutz gegeben ist, muss die Karte allerdings meist innerhalb der letzten zwei bis drei Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein. Zum Teil wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Bei Eigenanreise (zum Beispiel nur Hotelbuchung) ist der Stornoschutz außerdem häufig ausgenommen. Es kann auch sein, dass einzelne Leistungen nur für den Karteninhaber und nicht für die gesamte Familie mitversichert sind. Reiseabbruch ist auch nur selten gedeckt. Bei Kreditkarten ist es daher ratsam, sich die Bedingungen durchzulesen, um zu klären, ob der enthaltene Versicherungsschutz ausreicht.
Mehr Informationen unter:
ooe.arbeiterkammer.at
ooe.konsumentenschutz.at
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