Tipps für die Buchung
Damit der Urlaub kein Reinfall wird

Neues Jahr – neuer Urlaub. Zu Jahresbeginn planen viele Menschen ihren Sommerurlaub. Dabei gibt es einiges zu beachten. | Foto: contrastwerkstatt/Fotolia
  • Neues Jahr – neuer Urlaub. Zu Jahresbeginn planen viele Menschen ihren Sommerurlaub. Dabei gibt es einiges zu beachten.
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Wer "richtig" bucht, spart nicht nur Geld, sondern legt auch die Basis für einen erholsamen Urlaub. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gibt dazu einige Tipps.

OÖ. Damit der Urlaub kein Reinfall wird, sollten Konsumenten zu allererst bei der Auswahl von Reiseportalen und Reiseveranstaltern sehr sorgfältig sein. Der Konsumentenschutz rät aber auch dazu, nach Bewertungen im Internet zu suchen und unklare Beschreibungen zu hinterfragen, immerhin gibt es eine Informationspflicht im Reiseprospekt bzw. im Reisebüro. Das heißt konkret, dass die im Prospekt bzw. im Internet angegebenen Beschreibungen bezüglich Qualität des Hotels, des Strandes usw. stimmen müssen.

Buchungsunterlagen aufbewahren

Ein weiterer Tipp der AK-Konsumentenschützer: Bewahren Sie alle Buchungsunterlagen – etwa die Hotelbeschreibung aus dem Katalog/Internet und die Preisinformation – auf. Bei einer Internetbuchung informieren Sie sich vorab auch über die Vertragsbedingungen. Drucken Sie die Buchungsschritte aus. Lassen Sie sich Sonderwünsche in der Buchungsbestätigung vermerken. Kontrollieren Sie ebenfalls, ob der Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Mit dieser Absicherung sind im Konkursfall die angezahlten Beträge abgesichert bzw. die Heimreise sichergestellt. Keine Insolvenzabsicherung besteht allerdings bei einer Einzelbuchung (Flug alleine oder nur Hotel).

Anzahlung


Üblicherweise werden nach der Buchung eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Anzahlung verlangt. Die Anzahlung darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Eine höhere Anzahlung darf der Veranstalter erst 20 Tage vor Abreise einfordern. Die Restzahlung steht dem Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.

Kein Kostenloses Rücktrittsrecht

Bei Reiseverträgen gibt es weder im Reisebüro noch im Internet ein kostenloses Rücktrittsrecht. Änderungen sind oft nicht möglich oder mit hohen Kosten verbunden. Überprüfen Sie daher vor Vertragsabschluss nochmals die angegeben Daten (Reisedatum, Schreibweise der Reisenden, usw.).

Stornierung und Stornokosten


Grundsätzlich können Pauschalreisen jederzeit kostenpflichtig storniert werden. Bis 30 Tage vor Antritt der Reise werden meist zehn Prozent des Gesamtreisepreises verlangt. Drei Tage vor der Reise sogar 85 Prozent. Eine Reisestornoversicherung ist daher anzuraten. Wann der Reiseveranstalter die Reise absagen kann, ergibt sich aus den Reisebedingungen.

Änderung des Reisepreises


Der vereinbarte Reisepreis gilt prinzipiell. Änderungen müssen vertraglich vereinbart sein (Preisgleitklausel) und sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich – bei Änderung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffpreise), Flughafengebühren oder Wechselkurse. Die Klausel ist nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des Neupreises enthält und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung vorsieht. Steigt der Reisepreis um acht Prozent muss der Veranstalter darüber informieren. Konsumenten können dieser Änderung zustimmen oder kostenlos den Rücktritt erklären. Reagieren der Betroffene nicht innerhalb der Frist, gilt dies als Zustimmung zur Preiserhöhung.
 Weniger als 20 Tage vor Reisebeginn ist allerdings jede Preiserhöhung unzulässig.

Mehr Informationen zum Thema unter: ooe.konsumentenschutz.at

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