Bis Ende Juni keine großen Hochzeiten
Das müssen Paare jetzt beachten

- Wegen der Corona-Krise können bis Ende Juni keine großen Feiern stattfinden.
- Foto: panthermedia/maximkabb
- hochgeladen von Birgit Leitner
OÖ. Viele Paare haben sich auf ihre Hochzeit im Mai oder Juni gefreut und schon viel vorbereitet. Coronabedingt können bis Ende Juni keine großen Feiern stattfinden. Für die angehenden Bräute und Bräutigame bedeutet das nun, dass Gaststätten, Caterings, Bands, Friseure und Fotografen zu stornieren sind. Es geht dabei nicht nur um den schönsten Tag für das Brautpaar, sondern auch um viel Geld. Wie die Experten aus den aktuellen Beratungsgesprächen erfahren, verlangen viele Dienstleister hohe Stornogebühren von den Paaren. Diese sind nach Meinung der AK-Konsumentenschützer oft nicht gerechtfertigt.
Recht auf kostenlose Stornierung
Gasthäuser oder andere Locations, Caterer, Frisöre, Musikbands, Fotografen und so weiter können bei größeren geplanten Feiern, die behördlich untersagt sind, ihre Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht wie vereinbart erbringen. Die Experten vertreten die Rechtsansicht, dass in diesem Fall keine Stornogebühren verlangt werden dürfen.
Hochzeit nur in kleinerem Rahmen erlaubt
Wird es nur eine kleine Hochzeit, statt einer großen, wird es vom Einzelfall abhängen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Wichtig wird sein, für wie viele Personen reserviert worden ist und wie viele tatsächlich aufgrund der behördlichen Anordnungen an der Feier teilnehmen dürfen. Können sich Unternehmen und Konsumenten nicht einigen, werden die Gerichte diese Fragen im Nachhinein klären müssen.
Kein kostenloses Storno, wenn die Feier stattfinden kann
Sind die Trauung und die Feier am festgesetzten Termin erlaubt und die Unternehmen wie vereinbart zur Leistung bereit, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Welche Stornokosten anfallen, hängt dann in erster Linie vom jeweiligen Vertrag ab.
Hochzeitstermin verschieben
Viele Paare sind unsicher, ob sie ihre Hochzeit in den nächsten Monaten feiern wollen. Wir empfehlen Brautpaaren in jedem Fall, rasch alle beauftragten Unternehmen zu kontaktieren und einvernehmlich individuelle Lösungen zu vereinbaren. Aus Beweisgründen sollten diese neuen Vereinbarungen immer schriftlich getroffen werden. Dies ist grundsätzlich auch per E-Mail möglich.
In einigen Fällen wurde uns geschildert, dass beispielsweise Gaststätten höhere Anzahlungen verlangen. Bedenken Sie bei hohen Anzahlungen das Risiko, dass Ihr Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- und zahlungsfähig sein könnte und Ihr Geld dann (großteils) verloren ist.
Mehr Informationen unter:
ooe.konsumentenschutz.at
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