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Steinkellner appelliert an Autofahrer, die Rettungsgasse zu bilden

Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner weist in der Reisezeit jetzt auf die Bedeutung von Rettungsgassen hin. In Europa liegen keine einheitlichen Regelungen vor (Symbolbild). | Foto: Land Oberösterreich
  • Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner weist in der Reisezeit jetzt auf die Bedeutung von Rettungsgassen hin. In Europa liegen keine einheitlichen Regelungen vor (Symbolbild).
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In der Urlaubssaison werden Autobahnen häufig genutzt. Bildet sich nach einem Unfall ein Stau, sollten bestimmte Verhaltensregeln befolgt werden. Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner weist jetzt auf die Rettungsgasse und unterschiedliche europäische Regelungen diesbezüglich hin.

OÖ. Seit dem 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Damit folgte Österreich Nachbarländern wie Deutschland, Slowenien und der Schweiz. 

„Die Rettungsgasse ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem jeder Verkehrsteilnehmer unterstützend eingreift, Leben zu retten. Ich bitte deshalb, den notwendigen Respekt für die Rettungsgasse aufzubringen, damit diese konfliktfrei funktionieren kann. Egoismus ist dabei unangebracht“, sagt Landesrat Steinkellner (FPÖ).

Vormerkung im Führerscheinregister bei Missachtung

Bildet sich auf einem zweispurigen Fahrstreifen ein Stau, muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf drei- oder mehrspurigen Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet. Während sich Lenker auf der linken Spur so weit wie möglich links einordnen sollen, sollen sich Fahrzeuge auf den anderen Spuren so weit wie möglich rechts einordnen und dabei auch Pannenstreifen nutzen. So wird eine Gasse gebildet, die es Einsatzfahrzeugen ermöglichen soll, schnell zu Verletzten zu gelangen. Wer keine Rettungsgasse bildet, diese für eigene Zwecke missbraucht oder Einsatzfahrzeuge behindert, kann mit Bußgeldern und einer Vormerkung im Führerscheinregister bestraft werden.

 "Wenn Einsatzkräfte nicht oder zu langsam zur Unfallstelle vordringen können, wirkt sich das direkt auf den Gesundheitszustand jener aus, die dringend Hilfe benötigen. In einigen Fällen können Sekunden sogar über Leben oder Tod entscheiden", betont Steinkellner.

Er ergänzt, dass es kein einheitliches Regelwerk innerhalb der Europäischen Union gebe. In südlichen Reiseländern wie Italien oder Kroatien existiert keine verpflichtende Rettungsgasse. Das könne für Verwirrung sorgen, kritisiert der Landespolitiker.

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