Noch im Dezember
Bundes-Gehaltsbonus für mehr als 20.000 Beschäftigte in der Pflege

Vollzeitbeschäftigte erhalten 2.000 Euro brutto. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag aliquot ausbezahlt.  | Foto: panthermedia/photographee.eu
  • Vollzeitbeschäftigte erhalten 2.000 Euro brutto. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag aliquot ausbezahlt.
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Der angekündigte Gehaltsbonus für mehr als 20.000 Pflege- und Betreuungskräfte im Gesundheits- und Sozialbereich wird noch im Dezember 2022 ausbezahlt. Die oö. Landesregierung wird den Bonus am Montag auf den Weg bringen.

OÖ. Vollzeitbeschäftigte erhalten 2.000 Euro brutto (inklusive gesetzlicher Gehaltsnebenkosten). Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag aliquot ausbezahlt. Die Auszahlung für 2022 erfolgt im Regelfall mit der Gehaltszahlung im Dezember. Den Gehaltsbonus für das Pflege- und Betreuungspersonal gibt es sowohl rückwirkend für das Jahr 2022 als auch für das nächste Jahr 2023. Pro Jahr beträgt das Volumen in Oberösterreich mehr als 50 Millionen Euro, also über 100 Millionen Euro für beide Jahre. 

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich waren gerade in den letzten beiden Jahren außerordentlich gefordert. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des Landes Oberösterreich ausdrücklich danken."
LH-Stellvertreterin Christine Haberlander

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich waren gerade in den letzten beiden Jahren außerordentlich gefordert. Dafür möchte ich Ihnen im Namen des Landes Oberösterreich ausdrücklich danken. Der Gehaltsbonus ist eine sehr wichtige Wertschätzung und verdiente Anerkennung als Teil der Pflegereform. Ich freue mich sehr, dass dieser gerechtfertigte Bonus nun noch im Dezember ausbezahlt wird und bedanke mich bei all jenen, die die Abwicklung so rasch sicherstellen“, sagt Gesundheitsreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander. Allein im Gesundheitsbereich sind rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Gehaltsbonus umfasst.

"Haben sich diesen Bonus verdient"

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung leisten viel und großartige Arbeit. Sie haben sich diesen Bonus verdient und ich freue mich für sie, dass er nun ausbezahlt wird. Gleichzeitig möchte ich den Trägerorganisation und vor allem den Kolleginnen und Kollegen in der Lohnverrechnung ein besonderes Danke sagen, denn sie sind es, die die Auszahlung so kurzfristig umsetzen und möglich machen“, hält Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer fest. Im Bereich der Altenpflege ist der Gehaltsbonus für knapp 7.000 Beschäftigte, im Bereich der Behindertenbetreuung für etwa 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vorgesehen.

Folgende Berufsgruppen erhalten den Bonus:

  • Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Angehörige der Pflegefachassistenz
  • Angehörige der Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997
  • Diplom-Sozialbetreuer/innen
  • Fach-Sozialbetreuer/innen
  • Heimhelfer/innen

wenn sie per 1.11.2022 an einer der folgenden Einrichtungen angestellt waren:

  • Krankenanstalten
  • teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege
  • mobile Betreuungs- und Pflegedienste der Langzeitpflege
  • mobile, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit
  • Kureinrichtungen

Personen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung in Karenz, Bildungskarenz oder öhnliches befinden, haben ebenfalls Anspruch, sofern sie im Jahr 2022 mindestens ein Monat im Aktivbezug waren.

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