Mehr Ausbildungsplätze, mehr Unterstützung
Gerstorfer will 2021 Pflege-Schwerpunkt setzen
Das Thema der Altenpflege und -betreuung wird im Jahr 2021 der Arbeitsschwerpunkt von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) bleiben. Insbesondere die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte im Pflegebereich stehe im Mittelpunkt, heißt es in einer Aussendung.
OÖ. Um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten wird die Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe fortgesetzt. „Aktuell laufen in Oberösterreich 76 Pflegeausbildungen mit mehr als 1.300 Teilnehmern. Dank der Ausbildungsoffensive können in diesem Jahr wieder mehr als 1.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Mein Ziel ist, dass alle interessierten und geeigneten Personen einen passenden Ausbildungsplatz erhalten“, so Gerstorfer.
Hilfe für pflegende Angehörige
Einen besonderen Schwerpunkt legt das Sozialressort auf die Unterstützung pflegender Angehöriger. Mit der Pflege-Hotline unter der Nummer 051 / 775 775 gibt es – ergänzend zur Internetplattform pflegeinfo-ooe.at – eine zentrale und umfassende telefonische Beratung zu allen Aspekten der Pflege- und Betreuung. Ebenfalls neu eingeführt wurde die Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige. Im Zuge dieser Förderung des Sozialressorts können pflegende Angehörige für einen Urlaub einen Zuschuss von bis zu 225 Euro erhalten. Im Jahr 2020 sind – unter COVID-19 bedingt eingeschränkten Urlaubsmöglichkeiten – bereits rund 500 dieser Urlaubszuschüsse an pflegende Angehörige ausgezahlt worden.
Unterstützung der Kurzzeitpflege
Neu ist, dass es seit 1. Jänner 2021 eine finanzielle Unterstützung des Landes Oberösterreich für das Angebot der Kurzzeitpflege in den Alten- und Pflegeheimen gibt. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltsführung erforderlich ist oder wenn pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten und keine anderen Pflegepersonen im Haushalt sind. Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeldeinstufung. Der Zuschuss in der Höhe von bis zu 30 Euro pro Kurzzeitpflegetag kann beim Sozialressort des Landes beantragt werden.
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