Bemühungspflicht wird eingefordert
„Nur wer arbeitet, kann in Oberösterreich heimisch werden“

- Sozial- und Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer mit stv. AMS OÖ-Landesgeschäftsführerin Iris Schmidt.
- Foto: Land OÖ/Grilnberger
- hochgeladen von Ingo Till
Geflüchtete aus der Ukraine, die sich im erwerbsfähige Alter befinden und die Grundversorgungsleistungen des Landes OÖ beziehen, werden nun verstärkt auf die sogenannte Bemühungspflicht hingewiesen.
OÖ. Insgesamt 7.260 Vertriebene aus der Ukraine befinden sich derzeit im Bundesland, davon sind zwei Drittel (4.822) Frauen. 718 sind Kinder (0 bis 6 Jahre), 2.155 sind zwischen 7 und 20 Jahre alt (1181 sind zwischen 7 und 13, 974 zwischen 14 und 20). 5.205 Vertriebene befinden sich derzeit noch in der Grundversorgung des Landes. Der Großteil davon ist in privaten Quartieren untergebracht (4.220), der Rest in organisierten Quartieren (985). Die übrigen Vertriebenen haben sich selbständig eine Unterkunft gesucht. Den Höchststand an Ukrainerinnen und Ukrainerin der Grundversorgung gab es mit 7.030 Personen Mitte August 2022.

- Foto: Land OÖ
- hochgeladen von Ingo Till
Zahlen rückläufig
Die konstant rückläufigen Zahlen in der Grundversorgung belegen, dass in Oberösterreich Ukraine-Vertriebene auch aktiv in Beschäftigung gebracht werden. 2.000 Personen weniger in der Grundversorgung im Vergleich zur Gesamtanzahl von ZMR-Gemeldeten zeigt ebenfalls den erfolgreichen Weg Oberösterreichs in der Beschäftigungspolitik Vertriebener.
Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer stellt klar:
„Die Grundversorgung darf kein Dauerzustand sein. Unser Ziel ist es, auch die Ukrainerinnen und Ukrainer rasch in die Selbsterhaltung zu bringen. Dafür bieten wir ein großes Angebot an Sprachkursen an und fordern aktiv die Bemühungspflicht ein. Leistungen aus der Grundversorgung gibt es nur, wenn man sich aktiv um eine Arbeit bemüht und Deutsch lernt.“
Schreiben geht an Leistungsbezieher
Konkret werden alle Leistungsbezieher angeschrieben und auf die Bemühungspflicht hingewiesen. Diese Bemühungspflicht bedeutet, sich beim AMS vormerken zu lassen bzw. für all jene, die schon vorgemerkt sind, an den Jobbörsen teilzunehmen. Die Nachweise sind den Grundversorgungs- auszahlenden Stellen Caritas und Volkshilfe vorzuweisen.
Für erstmaligen Bezug keine Meldung nötig
Für den erstmaligen Bezug der Grundversorgungs-Leistung ist noch keine AMS-Meldung erforderlich ist, für jeden weiteren Bezug müssen sich Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundversorgung beim AMS melden und für eine Tätigkeit vormerken lassen. Ausgenommen von der Bemühungspflicht sind schulpflichtige Kinder, Personen im nicht mehr arbeitsfähigen Alter (60+) oder kranke Personen und sorgepflichtige Frauen mit Kindern.



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.