"Wir haben zu viel getan" – OÖVP will Veranstaltungsrecht wieder vereinfachen
Ein dichtes Regelwerk schreckt immer mehr Ehrenamtliche, Engagierte und Vereine von der Organisation von Veranstaltungen ab. Laut Landeshauptmann Josef Pühringer empfinden ehrenamtliche Funktionäre aus dem kulturellen, sozialen, sportlichen oder anderen gesellschaftlichen Bereich die komplexen Regelungen "als eine Qual". Die OÖVP will die Vereinfachung des Veranstaltungsrecht rasch umsetzen. Sie forciert die Deregulierungsoffensive des Landes.
Maßnahmen zur Vereinfachung des Veranstaltungsrecht
-) Veranstaltungssicherheitsgesetz:
Es sollen nur noch jene Veranstaltungen vom oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetz umfasst werden, von denen tatsächlich ein Sicherheitsrisiko ausgeht. Hier wird an die Eigenverantwortung von Veranstaltern aber auch Veranstaltungsbesuchern appelliert.
-) Ausnahmenkatalog:
Manche Veranstaltungen sind von den geltenden Regeln explizit ausgenommen. Im OÖVP-Vorschlag wird dieser Geltungsbereich mit praxisrelevanten Beispielen konkretisiert und der Ausnahmenkatalog erweitert. Das Landesgesetz soll vor allem in folgenden Bereichen nicht gelten: Kirchenveranstaltungen (Advent- und Osterkonzerte), Schulveranstaltungen (Schülerbälle), Brauchtumsveranstaltungen (Faschingsumzüge), Gaststätten (Film- und Fernsehvorführungen), Sportveranstaltungen (organisierte Wanderungen).
-) Verfahrensrechtliche Vereinfachung
Persönliche Voraussetzungen für Veranstalter sollen reduziert werden, Informationspflichten verringert, und für Klein- beziehungsweise wiederholende Veranstaltungen eine Erleichterung bringen.
Geht es nach Pühringer und Stelzer, soll der Landtag die Vereinfachung in der Sitzung am Donnerstag, den 9. Juli, beschließen.
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