Flugverspätungen und Annulierungen
Welche Rechte Passagiere haben

Im Sommer sind viele Konsumenten von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen. | Foto: panthermedia/andresr
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  • Im Sommer sind viele Konsumenten von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen.
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OÖ. In den Sommermonaten kommt es im Flugverkehr wieder vermehrt zu Flugverspätungen, Überbuchungen und Annulierungen. Im ersten Halbjahr 2019 haben schon 2.460 Konsumenten Hilfe beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gesucht. Die Beschwerdezahlen stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 37 Prozent. Damit Reisende zu ihrem Recht kommen, geben die AK-Reiseexperten folgende Tipps.

Tipps für Reisende

  • Bei größeren Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) muss Ihnen die Fluglinie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei unentgeltliche Telefongespräche anbieten.
  • Führt die Verspätung dazu, dass Sie übernachten müssen, muss eine kostenlose Hotelunterbringung organisiert werden.
  • Ab fünf StundenVerspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
  • Kommt Ihr Flieger drei Stunden oder mehr verspätet am Endziel an, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung gegenüber der ausführenden Fluglinie geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Staat aus angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wird. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.
  • Aber auch wenn Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Verlegung der Flugzeiten oder der Abflugorte erfahren, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
  • Bei Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.
  • Der Anspruch auf die Ausgleichsentschädigung in bar entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden können (insbesondere Witterungsbedingungen oder zum Beispiel Vogelflug gegen die Cockpitscheibe und Treibstoff eines anderen Flugzeugs auf der Startbahn).

Rechte bei Pauschalreisen

  • Obige Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen.
  • Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese in der Regel niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.
  • Bei Flugverspätungen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Wenden Sie sich bei größeren Verspätungen an den Reiseveranstalter.

 
Verspätungen und Annulierungen nich hinnehmen
Dort, wo die Fluglinien die Reklamationen ihrer Kunden nicht beantworteten oder berechtigte Entschädigungsansprüche abgewiesen haben, setzen die AK-Konsumentenschützer die Rechte der oberösterreichischen Reisenden in Kooperation mit FairPlane - wenn notwendig - auch gerichtlich durch. Im vergangenen Jahr erhielten so 150 Personen eine Entschädigung von durchschnittlich 400 Euro. Und aktuell werden Ersatzansprüche in Höhe von 29.650 Euro für 68 Personen eingefordert.

Musterbriefe und Formulare
Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden Sie unter: ooe.konsumentenschutz.at

Im Sommer sind viele Konsumenten von verspäteten oder gestrichenen Flügen betroffen. | Foto: panthermedia/andresr
Mehr als 2.000 Reisende haben 2019 schon Hilfe beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ gesucht. | Foto: AK OÖ
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