Zeit für den Ruhestand
Ab wann die Österreicher in Pension gehen können
Das Regelpensionsalter liegt in Österreich derzeit bei Männern bei 65 und bei Frauen bei 60 Jahren. Ab 2024 gibt es bis 2033 schrittweise Veränderungen.
OÖ. Mit den Jahren sehnen sich viele Menschen nach dem wohlverdienten Ruhestand. Dabei treten jedoch auch Fragen auf, z. B. wann die Pension angetreten werden darf und auch, wie viel Geld einem zusteht? Grundsätzlich gilt, dass Männer im Alter von 65 und Frauen, die bis 1963 geboren wurden, mit 60 Jahren gehen können. Das wird sich in den nächsten Jahren verändern, denn das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 in Halbjahresschritten an jenes der Männer angeglichen – somit gilt ab 2033 dasselbe Regelpensionsalter für beide Geschlechter.
Pensionshöhe
Weiters spielen auch die Versicherungsmonate eine wichtige Rolle, ab welchem Zeitpunkt der Pensionsantritt möglich ist. Laut Arbeiterkammer braucht es mind. 180 Monate (15 Jahre), 84 (sieben Jahre) davon müssen in Erwerbstätigkeit erworben werden. Wie hoch ihre Pension schlussendlich ausfallen wird, hängt von ihrer Einkommenshöhe ab. Auf ihr Pensionskonto werden jedes Jahr 1,78 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens hinzugefügt. Der Wert dieser jährlichen Gutschriften steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung. Für die Berechnung der Bruttopension wird die Gesamtgutschrift dann durch 14 geteilt.
Frauen bekommen weniger Pension
Negativ auf die Pensionshöhe wirken sich Arbeitsunterbrechungen und eine geringfügige Beschäftigung sowie auch Teilzeit aus. Vor allem Frauen sind davon betroffen, da sie meist neben der Betreuung der Kinder oder anderer Angehörigen weniger Stunden arbeiten können. Somit bekommen sie im Durchschnitt eine geringere Pension als Männer.
Arbeiten in der Pension?
Wer das Regelpensionsalter schon erreicht hat, aber trotzdem noch arbeiten möchte, kann dies ohne Weiteres. Dies wirkt sich auch nicht negativ aus, im Gegenteil: Beziehen Sie schon die Regelpension und sind weiterhin erwerbstätig, bekommen Sie eine Höherversicherung, die auch die Pension erhöht.
Weitere Informationen finden Sie auf arbeiterkammer.at.
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