Achtung
Förderung für Nachrüst-PV-Speicher startet am 10. April im Lauf des Vormittags
Konkrete Informationen zu Förderhöhe pro Kilowatt und den Einreich-Modalitäten werden vom Klima- & Energiefonds noch nicht verraten. Im Vorjahr sah die Förderung im Auftrag des grünen Umweltministeriums von Leonore Gewessler eine Pauschale von 200 Euro pro Speicher-kWh vor.
Update 10. April: Hier finden Sie alle Infos zur nun gestartete Förderung
OBERÖSTERREICH. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Pauschale dieses Mal etwas niedriger ausfällt, weil die Förderung ansonsten höher wäre, als die seit Jahresbeginn gültige Mehrwertsteuerbefreiung, die aber nur beim Kauf eines Speichers in Verbindung mit einer gesamten Anlage gewährt wird. Zudem sind auch die Preise für die Speicher deutlich gesunken. Kostete ein 15 kWh-Speicher vor einem Jahr noch rund 12.000 Euro inklusive Steuern, liegt er jetzt bei rund 8000 Euro.
Schnell einreichen, weil Fördersumme knapp ist
Die vom Klima- & Energiefonds vorgesehenen 35 Millionen Euro an Förderung für das Nachrüsten von PV-Speichern würden je nach Höhe der Pauschale und Größe der eingereichten Systeme hochgerechnet nur für 10.000 bis 15.000 Speicher reichen. Wer erfolgreich sein will, sollte deshalb schon die wichtigsten Infos beisammen haben, um das Förderformular schnell ausfüllen zu können. Dieses sollte laut Klima- & Energiefonds am 10. April im Laufe des Vormittags auf dieser Homepage verfügbar sein.
Bisher musste Folgendes angegeben werden:
- Antragsteller: Vor-, Nachname und Geburtsdatum
- Postadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
- E-Mail-Adresse (für weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
- Technische Daten: Zählpunktnummer der bestehenden Stromerzeugungsanlage, Gesamtleistung der PV-Anlage, Netzbetreiber der PV-Anlage, Art des Speichers, Hersteller, Gesamtinvestitionskosten des Speichers, Speichernennkapazität
Nach erfolgter Registrierung wurde eine Bestätigungs-E-Mail mit Registrierungsnummer und persönlichem Link zur Online-Plattform für die Antragstellung versandt. Und ab der Registrierung konnte die Stromspeicheranlage bestellt werden. (Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, waren nicht förderbar.) Innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung war die Anlage zu errichten und waren die Antragsunterlagen über die Online-Plattform zu übermitteln.
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