Umweltministerium
Förderung fürs Nachrüsten von PV-Speichern ab 10. April

Für das Nachrüsten von Stromspeichern soll es ab April eine Förderung des Klima- und Energiefonds geben, die ähnlich gestaltet sein dürfte wie im Vorjahr. Damals wurden 200 Euro pro kWh ausbezahlt. | Foto: Fronius
  • Für das Nachrüsten von Stromspeichern soll es ab April eine Förderung des Klima- und Energiefonds geben, die ähnlich gestaltet sein dürfte wie im Vorjahr. Damals wurden 200 Euro pro kWh ausbezahlt.
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Ab 10. April soll es wieder eine Förderung für das Nachrüsten von Batteriespeichern bei privaten Photovoltaik-Anlagen durch den Klima- und Energiefonds geben, so Umweltministerin Leonore Gewessler bei der Eröffnung der Energiesparmesse in Wels. Die Fördermodalitäten orientieren sich laut Umweltministerium an der bisherigen Speicherförderung, der finale Förderleitfaden werde Anfang April veröffentlicht.

ÖSTERREICH. Oberösterreichs Energie-Landesrat Markus Achleitner hatte mehrfach ans Klimaministerium appelliert, Förderung für Stromspeicher bis 50 kWh rasch wieder aufzulegen. "Damit kommt das Klimaministerium dem Druck aus Oberösterreich nach und beendeit endlich seine Säumigkeit", kommentiert er die Ankündigung der Umweltministerin.

Bisher 200 Euro pro kWh

Die Förderung des Klima- und Energiefonds sah im Vorjahr eine Pauschale von 200 Euro pro kWh vor. Für einen 15 kWh-Speicher waren das also 3000 Euro Förderung. Bleibt es bei dieser Pauschalhöhe, wäre das angesichts der zuletzt um rund ein Drittel gesunkenen Speicherpreise eine respektable Unterstützung. Kostete ein 15 kWh-Speicher vor einem Jahr noch rund 12.000 Euro inklusive Steuern, liegt er jetzt bei rund 8000 Euro – minus 3000 Euro Förderung würde der Nachrüst-Speicher dann nur auf 5000 Euro kommen. 
Sähe die neue Förderung des Klima- und Energiefonds ab 10. April wieder 200 Euro pro kWh vor, wäre das deutlich attraktiver als die seit Jahresbeginn gültige Mehrwertsteuerbefreiung, die aber nur beim Kauf eines Speichers in Verbindung mit einer gesamten Anlage gewährt wird.

Föderung ab 10. April schnell beantragen

Die genaue Höhe der Förderpauschale für heuer steht allerdings noch nicht fest - fix ist laut Umweltministerium nur:
„Wie im Vorjahr wird es im Rahmen des Klima- und Energiefonds eine Förderung von Stromspeicheranlagen geben, die Strom aus bereits bestehenden PV-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh speichern. Der detaillierte Förderleitfaden dazu befindet sich aktuell in der fachlichen Ausarbeitung. Die Ausschreibung des Klima- und Energiefonds dazu wird Anfang des zweiten Quartals 2024 starten und es stehen 35 Mio. Euro zur Verfügung."

Fördergeld reicht nur für gut 10.000 Speicher

Dementsprechend schnell sein heißt es ab 10. April, wenn die Förderung startet, denn: Die 35 Millionen Euro würden je nach Höhe der Pauschale und Größe der eingereichten Systeme hochgerechnet nur für 10.000 bis 15.000 Speicher reichen. Oberösterreichs Energie-Landesrat Markus Achleitner sieht das kritisch: „Wichtig ist aus der Sicht Oberösterreichs auch, dass diese Förderungen seitens des Klimaministeriums ausreichend dotiert werden.“

Beim Registrieren für die Förderung mussten bisher folgende Informationen angegeben werden:

  • Angaben zum/zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum bzw. Firmenname)
  • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
  • E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
  • Technische Daten (Zählpunktnummer der bestehenden Stromerzeugungsanlage, Gesamtleistung der EE-Anlage (Erneuerbare-Energien-Anlage), Netzbetreiber der EE-Anlage, Art des Speichers, Hersteller, Gesamtinvestitionskosten des Speichers, Speichernennkapazität, Angebotsnummer)

Nach erfolgter Registrierung wurde eine Bestätigungs-E-Mail mit Registrierungsnummer und persönlichem Link zur Online-Plattform für die Antragstellung versandt. Und ab der Registrierung konnte die Stromspeicheranlage bestellt werden. (Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, waren nicht förderbar.) Innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung war die Anlage zu errichten und waren die Antragsunterlagen über die Online-Plattform zu übermitteln.
Mehr Infos zur alten Förderung des Klima- und Energiefonds

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