Interview
"Für die Belebung der Region"
Steuerberater Michael Nösslböck über den Mühlviertler.
BezirksRundschau: Warum unterstützt die eccontis gmbh den Mühlviertler?
Nösslböck: Die Mühlviertler Unternehmen mit ihrem Engagement und ihrer Innovationskraft verdienen es, auf die Bühne geholt zu werden. Wir sind mit vielen Unternehmen und ihrer Entwicklung auf „Tuchfühlung“ und unterstützen daher auch gerne Initiativen, die die Unternehmen präsentieren und diesen Wirtschaftsraum bewerben.
Was ist Ihr Spezialgebiet?
Unser Beratungsfokus richtet sich auf steuer- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, Umgründungen, Unternehmenskauf und –verkauf, grenzüberschreitende Sachverhalte sowie auf Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und Dienstleistungen im klassischen Rechnungswesen sind naturgemäß ein Schwerpunkt.
Warum sind KMU wichtig?
Grundsätzlich ist jede unternehmerische Aktivität eine wichtige Leistung für die Gesellschaft. Gerade in Regionen außerhalb der Ballungszentren sind Unternehmen eine wesentliche Säule als Arbeitgeber und wichtig für die Entwicklung und Belebung der Region, der Infrastruktur sowie des sozialen und kulturellen Umfeldes. Damit wird ein Ausgleich zur Urbanisierung geschaffen.
Wie kann eccontis regionale Unternehmen unterstützen?
Wir sehen uns als Wegbegleiter, Berater und Sparringspartner für innovative Unternehmen. Wir beraten diese in Steuer-, Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht und entlasten sie durch die Übernahme von Dienstleistungen im Rechnungswesen, wie Erstellung von Jahresabschlüssen, Personalverrechnung, Buchhaltung, Kostenrechnung, etc. Die Unternehmen können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Was kann die Politik für die KMU in der Region machen?
Ein Kurswechsel zu einer konsequenten, aktiven und zielorientierten Sachpolitik ist geboten. Die Umsetzung eines weitreichenden Maßnahmenplanes zur Entbürokratisierung, eine Steuerentlastung für Dienstnehmer und Unternehmen, insbesondere auch durch Abschaffung der „kalten“ Progression, und eine Steuerentlastung für aus dem Unternehmen nicht entnommene Gewinne sind umsetzbar.
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