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Maklertipp Haushalt/Eigenheim
Haushaltsversicherung: Was ist inkludiert, was müssen Sie beachten?

Ein Küchenbrand, ein Sturmschaden am Dach, ein durch Hagel zerstörtes Glashaus, ein Rohrbruch – die Liste der Schäden, die am Haus und in der Wohnung entstehen können, ist lang. Professioneller Versicherungsschutz ist daher gerade in den eigenen vier Wänden wichtig.

In der Eigenheimversicherung sind alle Gebäude und Nebengebäude wie Garagen und Schuppen auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück versichert, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden. Der Versicherungsschutz umfasst alle fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen wie Zwischenwände und -decken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand- und Bodenbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen, Blitzschutzanlagen, etc. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nachträglich angeschaffte Anlagen wie etwa Photovoltaik oder Solaranlagen in die bestehende Eigenheimpolizze mit aufgenommen werden.
Franz Waghubinger, Obmann-Stellvertreter der OÖ. Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

In der Haushaltsversicherung ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung eingeschlossen – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist, wie z.B. sämtliche Möbel, Vorhänge, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Audio- und Videogeräte, Computer samt Zubehör, Musikinstrumente, Bücher sowie Sport- oder Hobby-Ausrüstung. Weiters gilt der Versicherungsschutz auch bei Beraubung und Einbruch.

Inkludiert ist in der Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung, die sich in der Regel auch auf Schadenersatzverpflichtungen der/s Ehegattin/en bzw. Lebensgefährtin/en sowie der Kinder erstreckt.

Achtung Pflichten!

Aber Vorsicht: Der Schutz durch eine Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung ist mit Pflichten verbunden. Wer diese missachtet, muss mit einer Ablehnung der Schadenszahlung rechnen. Ein Beispiel: Wenn Sie für länger als 72 Stunden das Haus verlassen, müssen wasserführende Leitungen abgesperrt werden. Sorgen Sie während der Frostperiode auch dafür, dass Wasser- und Heizungsleitungen nicht einfrieren können. Als grob fahrlässig gilt zum Beispiel auch, wenn Sie die Pfanne mit heißem Fett am Herd unbeaufsichtigt lassen.

Mein Tipp:

Schließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren und sperren Sie Eingangstüren ab, wenn die Wohnung auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt! Sonst gehen Sie bei einem Einbruch leer aus.

Ihren Versicherungsmakler finden Sie unter seiversichert.at/makler

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Foto: Cityfoto
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