Urlaub
Was man unbedingt wissen sollte

Ein Urlaubsantritt muss immer zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. | Foto: KZS/Fotolia
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Jemand erkrankt während dem Urlaub, aber ab wann zählt es noch als Urlaub und ab wann als Krankenstand?

OÖ. Urlaub ist ein Thema, über das sich viele freuen. Die Meisten wissen aber nicht, worauf es zu achten gilt. Es gibt unterschiedliche Formen, wie der Urlaub genehmigt werden kann.

Der Arbeiterkammer Oberösterreich-Präsident Johann Kalliauer sagt: „Egal, wie es gehandhabt wird – wichtig ist, dass die Arbeitnehmer einen Nachweis über ihren Urlaubswunsch und die Genehmigung haben, etwa eine E-Mail.“

Ein Urlaubsantritt müsse immer zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. Ein einseitiger Urlaubsantritt sei nicht zulässig.
Urlaubsgeld ist laut Kalliauer nicht gesetzlich geregelt, sondern in den jeweiligen Kollektivverträgen verankert. In den Arbeitsverhältnissen, für die es keinen Kollektivvertrag gibt, habe man den Anspruch auf Sonderzahlungen nur, wenn diese im Arbeitsvertrag festgelegt wurden.

Erkrankung während dem Urlaub

„Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs für mehr als drei Tage“, sagt Kalliauer, „so werden die Krankenstandstage nicht als Urlaub gerechnet.“ Dies bedeute aber keine automatische Verlängerung des Urlaubs. 
Auch eine Abgeltung des Urlaubs durch Geld ist per Gesetz ausdrücklich untersagt.

Ein Urlaubsantritt muss immer zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. | Foto: KZS/Fotolia
Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. | Foto: AKOÖ
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