Waldbrandgefahr hoch
Neue Verordnung für den Bezirk Oberpullendorf
- Eine achtlos weggeworfene glimmende Zigarette kann ein Feuer-Inferno verursachen.
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Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf hat aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr eine neue Verordnung erlassen, die strenge Vorsichtsmaßnahmen für sämtliche Waldgebiete im Bezirk vorsieht.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Die Regelungen, die seit dem 1. August in Kraft treten und bis zum 31. Oktober gelten, zielen darauf ab, Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. In den Waldgebieten und deren Gefährdungsbereich ist es ab sofort verboten, brandgefährliche Handlungen vorzunehmen.
- Das Risiko für Waldbrände ist im Moment besonders hoch.
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Dazu zählen das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Auch das Entzünden und Unterhalten von Feuer ist untersagt. Besonders betont wird das Verbot, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben im Wald zu entsorgen, da diese durch Brennglaswirkung Brände verursachen können. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden.
Gefahrenstufe „hoch“
Die anhaltende Hitze und die geringen Niederschläge im Juli haben in vielen Teilen Österreichs zu einer hohen Waldbrandgefahr geführt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) warnt, dass acht von zehn Waldbränden durch menschliches Verhalten ausgelöst werden. Eine aktuelle Dunkelfeldstudie des KFV zeigt, dass bereits jeder fünfte Erwachsene in Österreich potenziell brandauslösende Handlungen im Wald vorgenommen hat. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV, appelliert an die Bevölkerung, besonders achtsam zu sein und keine leichtsinnigen Handlungen im Wald vorzunehmen.
Waldbrände durch menschliches Verhalten
Häufige Ursachen für Waldbrände sind achtlos weggeworfene Zigaretten und das Entzünden von Lagerfeuern. Besonders im Hochsommer und im Frühjahr treten Vegetationsbrände vermehrt auf. Die Waldbranddatenbank verzeichnet die meisten Brände in den Monaten Juli und April, mit 529 bzw. 493 Vorfällen im letzten Jahrzehnt. Vegetationsbrände umfassen nicht nur Waldbrände, sondern auch Flurbrände, Heckenbrände, Bahndammbrände und brennende Einzelbäume.
- Schon eine Zigarette kann bei extrem trockenem Wetter zu einem Brand führen.
- Foto: Feuerwehr St.Martin/Feldkirchen
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Verhaltensregeln zur Vermeidung
Das KFV ruft zur besonderen Achtsamkeit auf und stellt drei Verhaltensregeln auf, um das Risiko von Vegetationsbränden zu minimieren:
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände im Wald entsorgen.
- Auf das Entzünden von Feuer im Wald und dessen Gefährdungsbereich verzichten.
- Im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr informieren und nicht darauf vertrauen, dass jemand anderes bereits gehandelt hat.
Durch die Einhaltung dieser Regeln und die Befolgung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf kann jeder einen Beitrag zur Verringerung der Waldbrandgefahr leisten und wertvolle natürliche Ressourcen schützen.
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